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Zeiterfassung

Arbeitszeiterfassung Pflicht: Was jetzt gilt – und wie du es easy umsetzt

Arbeitszeiterfassung Pflicht: Was jetzt gilt – und wie du es easy umsetzt

Seit dem BAG-Urteil von 2022 ist die Diskussion nicht mehr verstummt: Müssen Arbeitgeber jetzt die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen? Kurze Antwort: Ja – und das gilt auch für dich. Was genau gefordert wird, welche Systeme erlaubt sind und wie du das Ganze ohne großen Aufwand umsetzt, erfährst du hier.

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Disclaimer: Kein Rechtsrat Wir sind keine Juristen. Dieser Artikel richtet sich an Unternehmer und HR-Manager und soll einen praxisnahen Überblick geben… Für verbindliche Auskünfte empfehlen wir, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

Das BAG-Urteil und seine Folgen

Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ein wegweisendes Urteil gefällt: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit ihrer Beschäftigten einzuführen. Dieses Urteil stützt sich auf den § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG und interpretiert die bestehenden Pflichten deutlich weiter als bisher.

Das Besondere daran: Das Gericht erklärte diese Pflicht als bereits jetzt geltend – unabhängig davon, ob der Gesetzgeber noch ein eigenes Arbeitszeiterfassungsgesetz verabschiedet. Sprich: Du kannst nicht einfach warten, bis „der Gesetzgeber sich einigt“.

Was das für dich als Arbeitgeber bedeutet:

  • Du bist bereits jetzt zur Zeiterfassung verpflichtet.
  • Es drohen Bußgelder und arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung.
  • Die Pflicht gilt für (fast) alle Unternehmen – egal ob Startup oder Konzern.

Was genau muss erfasst werden?

Laut BAG-Urteil und den zugrundeliegenden Vorschriften musst du Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Das klingt erstmal simpel – aber es gibt ein paar Punkte, die oft übersehen werden:

  • Überstunden: müssen vollständig erfasst werden – nicht nur die reguläre Arbeitszeit.
  • Pausen: sind grundsätzlich zu dokumentieren, da sie die tatsächliche Arbeitszeit beeinflussen.
  • Homeoffice: ist keine Ausnahme. Auch im Remote-Work-Setting gilt die Erfassungspflicht.
  • Minijobber & Teilzeitkräfte: Auch für diese Beschäftigungsgruppen gilt die Pflicht.

Gut zu wissen: Leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG können unter Umständen ausgenommen sein. Für den Großteil der Belegschaft gilt diese Ausnahme aber nicht.

Welche Systeme sind erlaubt?

Das BAG hat bewusst keine Vorgaben gemacht, welches System du nutzen musst. Es geht nur darum, dass ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ vorhanden ist – das lässt Spielraum.

Erlaubte Systeme im Überblick:

  • Digitale Zeiterfassungssoftware: z.B. HoorayHR, browserbasierte Tools oder Apps – am effizientesten und rechtssicher dokumentiert.
  • Elektronische Stempeluhren: Klassiker im Produktionsumfeld, aber oft teuer in der Anschaffung.
  • Excel-Tabellen: Technisch erlaubt, aber fehleranfällig und bei Betriebsprüfungen schwer nachzuweisen.
  • Papierzettel: Ja, auch das ist noch erlaubt – aber wirklich niemand will das 2025 noch machen.

Digital vs. analog – was macht mehr Sinn?

Kurz gesagt: Analog kann legal sein, digital ist schlauer. Hier ein direkter Vergleich:

Analog (Papier/Excel)

  • Rechtssicherheit: Mittel – manuell fehleranfällig
  • Aufwand: Hoch – manuelles Nachtragen
  • Auswertung: Zeitaufwendig
  • Homeoffice-tauglich: Nein
  • DSGVO-konform: Schwierig umzusetzen
  • Kosten: Scheinbar günstig

Digital (Software)

  • Rechtssicherheit: Hoch – automatisch protokolliert
  • Aufwand: Gering – oft mit einem Klick
  • Auswertung: Automatisch & in Echtzeit
  • Homeoffice-tauglich: Ja
  • DSGVO-konform: Bei guten Tools gewährleistet
  • Kosten: Skalierbar & lohnenswer
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Praktische Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

Du fragst dich, wo du anfangen sollst? Hier ist dein pragmatischer Fahrplan:

  1. Bestandsaufnahme machen: Wie wird aktuell Arbeitszeit in deinem Unternehmen dokumentiert? Gibt es bereits ein System oder läuft alles informell?
  2. Anforderungen klären: Prüfe, ob für dein Unternehmen besondere Regelungen gelten (z.B. Tarifvertrag, Betriebsrat). Binde den Betriebsrat frühzeitig ein – er hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Zeiterfassungssystemen.
  3. System auswählen: Entscheide dich für eine Lösung, die zu deiner Unternehmensgröße, Struktur und Budget passt. Für die meisten KMUs ist eine Softwarelösung am sinnvollsten.
  4. DSGVO beachten: Zeiterfassungsdaten sind personenbezogene Daten. Stelle sicher, dass dein System DSGVO-konform ist und Datenschutzhinweise entsprechend angepasst werden.
  5. Mitarbeitende schulen: Erkläre deinem Team, warum die Zeiterfassung eingeführt wird und wie das System funktioniert. Transparency wins.
  6. Aufbewahrung sicherstellen: Zeiterfassungsdaten müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden (nach § 16 Abs. 2 ArbZG). Ein gutes Softwaretool erledigt das automatisch.

Wie HoorayHR dir die Arbeit abnimmt

Genau für Situationen wie diese wurde HoorayHR entwickelt: eine moderne HR-Software, die dir bürokratischen Aufwand abnimmt – ohne dass du dafür einen IT-Studiengang absolvieren musst.

Das bietet HoorayHR für die Arbeitszeiterfassung:

  • Digitale Zeiterfassung per Browser, App oder Tablet – für Büro, Homeoffice und unterwegs
  • Automatische Berechnung von Überstunden, Urlaubsguthaben und Abwesenheiten
  • Echtzeit-Auswertungen und übersichtliche Reports für Führungskräfte
  • DSGVO-konform, Daten auf europäischen Servern gespeichert
  • Nahtlose Integration in bestehende HR-Prozesse: Onboarding, Urlaub, Lohnabrechnung
  • Einfache Bedienung – dein Team ist in Minuten startklar, nicht in Wochen

Das Beste daran: Mit HoorayHR erfüllst du nicht nur die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – du bekommst gleichzeitig eine vollständige HR-Plattform, die dir bei Urlaubsanträgen, Abwesenheitsmanagement, digitalen Personalakten und vielem mehr hilft. Alles in einem Tool, alles an einem Ort.

Häufige Fragen zur Arbeitszeiterfassung

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja. Das BAG-Urteil macht keine Ausnahme für Unternehmensgröße. Auch Solo-Selbstständige mit Angestellten sind betroffen.

Darf ich Mitarbeitende selbst ihre Zeiten eintragen lassen?

Ja, das ist erlaubt. Du musst aber sicherstellen, dass das System verlässlich und nachvollziehbar ist. Der Arbeitgeber bleibt in der Verantwortung.

Was passiert, wenn ich keine Zeiterfassung einführe?

Dir drohen Bußgelder, und du kannst in Streitigkeiten über Arbeitszeit oder Überstunden in Beweisnöte geraten. Gerichte entscheiden dann oft zugunsten der Arbeitnehmenden.

Kann ich einfach Excel nutzen?

Technisch ja, praktisch nein. Excel-Tabellen sind fehleranfällig, schwer revisionssicher und kaum DSGVO-gerecht umsetzbar. Für ein paar Euro im Monat gibt es bessere Lösungen wie HoorayHR.

Wie lange müssen Arbeitszeitaufzeichnungen aufbewahrt werden?

Mindestens 2 Jahre gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG. In einigen Fällen kann auch eine längere Aufbewahrungspflicht gelten (z.B. steuerrechtlich bis zu 10 Jahre).

Fazit: Jetzt handeln, statt warten

Die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist Realität – und wer sie ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Vertrauensverlust bei Mitarbeitenden und rechtliche Nachteile. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Tools ist die Umsetzung einfacher als du denkst.

HoorayHR macht Arbeitszeiterfassung zum Kinderspiel – und du kannst dich wieder auf das konzentrieren, was wirklich zählt: dein Unternehmen und deine Menschen.

Theo Schroen
Geschrieben von

Theo Schroen

CEO