Wissenswertes über Disziplinarmaßnahmen

Disziplinar­maßnahmen

Disziplinarmaßnahmen kommen im Rahmen eines Disziplinarverfahrens zur Anwendung. Ihre genaue Regelung findest Du im Bundesdisziplinargesetz wider, dieses regelt alles rund um das Disziplinarverfahren. Beamtenrechtliche Pflichten sind streng durch Bund und Länder festgesetzt, das Disziplinarrecht regelt Verstöße gegen diese. Ist ein Disziplinarverfahren zu Ungunsten der jeweiligen Person ausgegangen, dann werden entsprechende Disziplinarmaßnahmen angewendet.

Was sind Disziplinarmaßnahmen genau?

Disziplinarmaßnahmen sind Strafen, welche aufgrund eines nachgewiesenen Disziplinarvergehens verhängt werden. Sie gelten ausschließlich für verbeamtete Personen, Richter und Soldaten oder Beamte im Ruhestand. Ein entsprechendes Dienstvergehen beschreibt das schuldhafte Verletzen der jeweiligen Pflichten, welche Beamten obliegen.

Damit die Disziplinarmaßnahmen zur Anwendung kommen, muss ein Disziplinarverfahren vorausgehen. Kommt es dazu, dass Anhaltspunkte, Hinweise oder Beweise gegen ein solches Vergehen vorliegen, dann muss das Disziplinarverfahren vom jeweiligen Vorgesetzten eingeleitet werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass Beamte ein solches Verfahren gegen sich selbst einleiten.

Wurde das Verfahren von Vorgesetzten eingeleitet, müssen diese den betroffenen Beamten darüber in Kenntnis setzen, dass ein Disziplinarverfahren läuft. Nachdem das Verfahren abgeschlossen ist, entscheidet sich, ob Disziplinarmaßnahmen zum Einsatz kommen.

Welche Disziplinarmaßnahmen gibt es?

Es gibt verschiedene Disziplinarmaßnahmen, welche zur Anwendung kommen können. Beamte, Richter und auch Soldaten gehören zu der Gruppe, welche mit Disziplinarmaßnahmen gestraft werden kann.

Der Tabelle kannst du die verschiedenen Arten entnehmen, denn je nach Berufsgruppe unterscheiden diese sich ein wenig.

Generelle Disziplinarmaßnahmen

  • Verweise
  • Geldbußen
  • Kürzung der Dienstbezüge
  • Zurückstufung
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Disziplinarmaßnahmen Richter

  • Zurückstufung
  • Entfernung aus dem Richteramt
  • Versetzung in ein anderes Richteramt in Verbindung mit geringerem Gehalt
  • Verweis durch Disziplinarverfügung

Disziplinarmaßnahmen Bundeswehr

Einfache Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr

  • Verweis (wird aktenkundig gemacht)
  • strenger Verweis (wird aktenkundig gemacht und demjenigen in Anwesenheit der im Dienstgrad gleichen oder höheren Soldaten mitgeteilt)
  • Disziplinarbuße (bis Höhe der monatlichen Bezüge)
  • Ausgangsbeschränkung (nur gegen Soldaten, die in der Dienstunterkunft wohnen)
  • Disziplinararrest

Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen bei der Bundeswehr

  • Beförderungsverbot (1 bis 4 Jahre)
  • Kürzung der Bezüge
  • Besoldungsgruppe kann herabgesetzt werden
  • Dienstgradherabsetzung
  • Entfernung aus dem Dienstverhältnis
  • Ruhegehaltskürzung oder Aberkennung (nur ehemalige)
  • Entfernung aus dem Dienstverhältnis

Disziplinarmaßnahmen im Ruhestand

Ausschließlich Kürzung oder das Aberkennen des Ruhegehaltes

Das Entfernen aus dem Beamtenverhältnis stellt die wohl höchste Stufe der Maßnahmen dar. Dies passiert nur, wenn ein sehr schweres und ernst zu nehmendes Vergehen besteht. Disziplinarmaßnahmen für Richter erfolgen nur nach einer Disziplinarklage. Bei der Bundeswehr gibt es Disziplinarmaßnahmen nach dem Wehrrecht.

Einige der Disziplinarmaßnahmen können nebeneinander, also in Kombination miteinander verhängt werden und andere nicht.