Unbezahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub

Manchmal haben Arbeitnehmer einen höhren Urlaubsanspruch als den gesetzlichen Mindesturlaub oder den ihnen gewährten Urlaub. Reicht der Jahresurlaub nicht aus, ist guter Rat teuer. Insbesondere stellt sich die Frage, ob Deine Mitarbeitenden einen Anspruch auf weiteren Urlaub haben. Der unbezahlte Urlaub ist eine Sonderform des Urlaubes und steht Deinen Mitarbeitern in einigen Fällen zu. Manage dies mit unserer Abwesenheitssoftware.

Worum handelt es sich bei unbezahltem Urlaub

Was ist unbezahlter Ulraub eigentlich? Der unbezahlte Urlaub beschreibt einen Zeitraum, in welchem Deine Mitarbeiter eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit erhalten. Diese Freistellung ist aus dem einfachen Grund unbezahlt, weil keine Arbeitsleistung erbracht wird, welche das Unternehmen entlohnen müsste.

Wenn Mitarbeitende sich in unbezahltem Urlaub befinden, entfallen sowohl die erbrachte Arbeitsleistung von Mitarbeiterseite als auch die Entlohnung seitens des Arbeitgebers. Auch Zuschläge wie zum Beispiel Sonntags- und Feiertagszuschläge gibt es ebenfalls nicht.

Andere Rechte und Pflichten bleiben jedoch bestehen und sind gültig. Die Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen und das Wettbewerbsverbot gehören dazu. Es besteht weiter Kündigungsschutz und auch die Fürsorgepflicht bleibt bestehen.

Haben meine Mitarbeiter Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Es gibt zwar keinen gesetzlich verankerten Anspruch für Deine Mitarbeiter auf unbezahlten Urlaub, trotzdem ist unbezahlter Urlaub eine gängige Praxis im Berufsleben. Es besteht keine Pflicht, entsprechende Anträge auf unbezahlten Urlaub zu genehmigen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Die jeweilige Genehmigung ist also fallabhängig. Ist zum Beispiel ein Kind erkrankt, dann muss der unbezahlte Urlaub genehmigt werden.

Was Du außerdem wissen solltest: Es existiert ein Gleichbehandlungsgesetz. Dieses schreibt vor, dass wenn einem Mitarbeiter etwas genehmigt wurde, dies den anderen Mitarbeitenden nicht verwehrt werden darf. Hat also ein Mitarbeiter unbezahlten Urlaub erhalten, dann steht dieses Recht auch dem Rest der Belegschaft zu.

Unbezahlter Urlaub – Wer hat Anspruch?

Es gibt keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. In einigen Fällen muss er jedoch gewährt werden.

Obwohl er nicht gewährt werden muss, steht es Dir als Arbeitgeber natürlich frei, dies trotzdem zu tun. Fehlen zum Beispiel zwei Urlaubstage und ein guter Mitarbeiter bittet um zwei zusätzliche Tage, um den Urlaub wahrnehmen zu können, sagt sicherlich kein Arbeitnehmer Nein. Die Ausnahmen sind in der Tabelle mit einem Haken versehen.

Grund

Unbezahlter Urlaub Anspruch

Unerwartete Notsituation im Privatleben (Brände, Wasserschäden usw.)

Lust auf Urlaub außerhalb der Saison, wenn kein Erholungsurlaub mehr übrig ist

Erkrankungen bei Familienmitgliedern oder Unfälle

Die Pflege von Kindern oder Angehörigen wird erforderlich

Elternzeit

Unbegründete Anfrage

Anspruch wegen Tarifverträgen oder Tarifvereinbarungen oder betrieblicher Übung

Ehrenamt und Ähnliches (Freiwillige Feuerwehr, Betriebsrat, Schöffe, Gemeinderat oder Jugendverband, THW und so weiter)

Im öffentlichen Dienst hingegen besagt der Tarifvertrag, dass ein wichtiger Grund vorliegen muss, damit unbezahlter Urlaub gewährt werden kann. Vorgesetzte müssen abwägen, inwiefern dies im Interesse beider Parteien liegt.