Urlaubsanspruch Minijob

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Für jeden Vollzeitbeschäftigten ist klar, wie viele Urlaubstage pro Jahr zur Verfügung stehen. Doch wie sieht es in der Kategorie Urlaubsanspruch Minijob aus? Wie viele Urlaubstage stehen Deinen Arbeitnehmern in einer Teilzeitbeschäftigung zu? Diese und weitere Fragen beantworten wir Dir in unserem HR-Wissen. Kennst du übrigens schon unser Tool zum Abwesenheitsmanagement? Mit diesem fällt Dir die Mitarbeiterorganisation noch leichter. Auch Minijobber können hier erfasst werden, so hast Du den gesamten Betrieb im Blick.

 

Der Urlaubsanspruch bei einem Minijob

Ein Minijob ist eine Teilzeitbeschäftigung auf geringfügiger Basis, bei der die Entgeltgrenze im Monat bei rund 450,– Euro liegt. Die Arbeitszeit beträgt hier maximal 70 Arbeitstage in einem Kalenderjahr. Der Minijob ist somit eine Sonderform der Teilzeitarbeit und daher gilt laut Arbeitsrecht der Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Gemäß des Bundesurlaubsgesetzes liegt bei einer sechs Tage Woche der Anspruch bei 24 Tagen. Anhand von Faktoren wie zum Beispiel wie viele Arbeitstage pro Woche und der Antritt der Arbeitstätigkeit kann eine Berechnung der Urlaubstage für einen Minijob durchgeführt werden. Denn Urlaub wird immer anhand der pro Woche gearbeiteten Tage berechnet und nicht anhand der Stunden.

Wie erfolgt die Berechnung beim Urlaubsanspruch Minijob?

Jede Person, die einen Minijobs ausführt, ist berechtigt, bezahlten Urlaub zu erhalten. Die Berechnung ist jedoch etwas komplizierter als bei der vollen Arbeitstätigkeit. Ein wichtiger Faktor für die Berechnung ist die Dauer der Beschäftigung in einem Unternehmen. Arbeitet ein Minijobber bereits einen vollen Monat, so hat er Anspruch auf einen sogenannten “Teilurlaub”.  Dieser Teilanspruch besteht zu 1/12 des jährlichen Urlaubs. Kündigt ein Arbeitnehmer vor Beendigung des Monats, kommt ein Teilanspruch nicht zur Geltung. Dies ist der Fall, wenn ein Minijobber in einer saisonalen Branche oder als Aushilfe arbeitet.

Minijobber, die bereits länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind, haben Anspruch auf vollen Urlaub. Aber Achtung! Dieser Anspruch gilt nur dann, wenn diese sechs Monate Arbeitstätigkeit innerhalb eines Kalenderjahres liegen! Liegt der Jahreswechsel in diesen sechs Monaten, so gilt nur ein Teil-Urlaubsanspruch.

Die Berechnung des Urlaubsanspruch Minijob

Ein Minijobber arbeitet in den meisten Fällen keine vollen sechs Tage in der Woche. Der Urlaubsanspruch Minijob muss daher individuell berechnet werden. Wird der Arbeitstätigkeit an bestimmten Tagen der Woche nachgekommen, so erfolgt die Berechnung wie folgt. Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitszeit wird multipliziert mit den gesetzlich vorgegebenen 24 Urlaubstagen. Das Ergebnis wird dividiert durch die sechs Tage der sechs Tage Woche, Ergebnis hier ist der Urlaubsanspruch Minijob.

Die mathematische Formel hierzu:

[(Arbeitstage pro Woche) X 24] / 6 = Urlaubsanspruch