Überstundenabbau

Ueberstundenabbau

Kennst du schon die Zeiterfassung von HoorayHR? Hiermit können sämtliche Arbeitsstunden und somit auch die Überstunden erfasst und dokumentiert werden.

Wenn man Überstunden aufbaut, also mehr Stunden arbeitet als im Arbeitsvertrag festgehalten ist, müssen diese innerhalb von 24 Kalenderwochen beziehungsweise innerhalb der nächsten sechs Monate wieder abgebaut werden. Hierzu gibt es das ein oder andere wichtige zu wissen, damit es hier keine Missverständnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt. Mit der Zeiterfassung von HoorayHR können sämtliche Arbeitsstunden und somit auch die Überstunden erfasst und dokumentiert werden.

Was bedeuten Überstunden in der Arbeitswelt?

Geht die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers über die vertraglich festgelegte Arbeitszeit in Deinem Unternehmen hinaus, so leistet dieser Arbeitnehmer Überstunden. Überstunden dürfen sich natürlich nicht einfach so ansammeln und dementsprechend gibt es entweder Regelungen im Tarifvertrag oder aber im Unternehmen selber.

Es existiert zum Beispiel jeweils eine Obergrenze für Überstunden, welche nicht überschritten werden darf. Die Überstunden sind durch den Überstundenabbau auszugleichen. Gesetzliche Regelungen müssen natürlich ebenfalls Beachtung finden.

Übrigens: Es wird unterschieden zwischen Überstunden und Mehrarbeit. Überstunden fallen dann an, wenn zum Beispiel anstatt 40 Stunden in der Woche 42 Stunden gearbeitet wurde. Werden die per Gesetz begrenzten acht Arbeitsstunden am Tag überschritten, dann handelt es sich um Mehrarbeit.

Ab wann bauen meine Arbeitnehmer Überstunden auf?

Gesetzlich verankert sind acht Arbeitsstunden pro Werktag oder aber 40 Stunden in der Woche. Alles, was über diese Maximalanzahl hinausgeht, sind Überstunden, die ein Arbeitnehmer aufbaut. Hier gilt aber auch, was im Arbeitsvertrag festgehalten ist, zum Beispiel ob die Person Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber arbeitet. Arbeitet der Arbeitnehmer mehr Stunden, als im Vertrag festgehalten sind, baut diese Person Überstunden auf.

Wichtig zu wissen ist auch, dass man eine gewisse Anzahl an Stunden, die man wöchentlich arbeitet, nicht überschreiten darf. Bei einer 40 Stunden Woche z. B. darf der Arbeitnehmer nicht mehr als 48 Stunden die Woche arbeiten. Außerdem darf eine bestimmte maximale Anzahl an Überstunden innerhalb von sechs Monaten nicht überschritten werden.

Werden die Überstunden ausbezahlt oder abgebaut?

Es ist möglich, dass im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen Regelungen zu Überstunden festgehalten sind. Überstunden können ausgezahlt oder abgebaut werden. Auch hierzu kann es Regelungen in den entsprechenden Verträgen geben, z. B. dass diese nicht ausgezahlt werden, sondern abgebaut werden müssen.

Nicht immer sind Regelungen zu den Überstunden im Vertrag festgehalten, dann ist es sinnvoll, sich mit den Arbeitnehmern zu einigen und die passende Handhabung zu finden.

Wer entscheidet, wann Überstunden abgebaut werden dürfen?

Der Arbeitgeber entscheidet, wann Überstunden abgebaut werden können. Sinnvoll ist es allerdings, hierzu Rücksprache zu halten. Das bedeutet also, dass der Arbeitgeber Überstundenabbau anordnen kann. Der Überstundenabbau und die damit zusätzlich gewährte Freizeit gelten nicht als Urlaub.