Überstunden auszahlen richtig gemacht

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Manchmal sind Überstunden in Unternehmen einfach unumgänglich und Du bist auf die Unterstützung Deines Teams angewiesen. Oft werden die geleisteten Überstunden mit Freizeit ausgeglichen. Doch was bedeutet es für dich, die Überstunden auszuzahlen, fragst Du dich? Dann bist Du hier genau richtig.

Überstunden auszahlen

Alles Wissenswerte zum Überstunden auszahlen, erklären wir Dir hier so ausführlich wie möglich. Wir verraten Dir hier, wie du die Überstunden korrekt auszahlst und welche Möglichkeiten außerdem zur Verfügung stehen. Mit unserer Zeiterfassung verlierst Du niemals die Übersicht über geleistete Arbeitszeit Deines Teams. Lese Wissenswertes zum Thema Überstunden berechnen in unserem HR Lexikon.

Werden Überstunden versteuert?

Da Überstunden wie ein laufender Arbeitslohn behandelt werden, wird diese Zahlung natürlich auch ganz normal versteuert. Daran führt kein Weg vorbei. Allerdings gibt es für bestimmte Zuschläge eine Steuerbefreiung. Diese gilt für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge.

Die Vergütung der Überstunden hängt von den im Arbeitsvertrag festgehaltenen Regelungen ab. In der Regel werden diese auf Stundenbasis berechnet. Dann gibt es noch die Möglichkeit, den Zuschlag hinzuzurechnen. Jeweils gewährte Zuschläge fallen individuell aus und dementsprechend kann keine fixe Höhe genannt werden. Je nach Höhe der Zuschläge werden diese selbstverständlich hinzugerechnet.

Verdient ein Arbeitnehmer ein festgelegtes Bruttogehalt im Monat, kannst Du hieraus den jeweiligen Stundenlohn berechnen (oder diesen im Arbeitsvertrag nachschauen). Entsprechend werden auch die Überstunden berechnet und ausgezahlt.

Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass im Vertrag ein Überstundenzuschlag festgehalten wurde. Hierbei ist ein Zuschlag von 20 % des monatlichen Bruttogehalts beim Überstunden auszahlen gar nicht unüblich.

Es gibt übrigens Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, welche keine Überstunden leisten dürfen. Hierzu gehören schwangere Frauen, stillende Mütter, Minderjährige und schwerbehinderte Arbeitnehmende. Teilzeitkräfte sind bedingt von Überstunden ausgenommen, an dieser Stelle kommt es auf den Tarifvertrag an. Einer entsprechenden Überstundenregelung muss zudem der Betriebsrat zustimmen. Auch die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen ist in zahlreichen Branchen untersagt und nur in Ausnahmen gestattet.

Überstunden abbauen oder auszahlen?

Besteht ein Tarifvertrag, regelt selbstverständlich dieser die Entlohnung der Überstunden. Selbst wenn kein Tarifvertrag besteht und auch im Arbeitsvertrag keine entsprechende Regelung verankert wurde, dann musst Du als Arbeitgeber trotzdem für einen Ausgleich sorgen. Dementsprechend bleiben die Möglichkeiten:

  • Überstunden abbauen
  • Überstunden auszahlen

Möchtest Du die Überstunden mit dem Arbeitslohn abgelten, dann können wöchentlich drei Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden. Laut einem Gerichtsbeschluss des Bundesarbeitsgerichtes müssen alle darüber hinaus geleisteten Überstunden kompensiert werden.

Einen Freizeitausgleich für Deine Arbeitgeber zu gewähren ist vorteilhaft, weil Du durch diese Maßnahme finanzielle Mittel einsparen kannst. Zudem haben Deine Mitarbeitenden auf diese Weise die Möglichkeit, sich angemessen zu erholen und ihrer Tätigkeit frisch nachzugehen.