Privatfahrten Firmenwagen: Tipps zur richtigen Nutzung und Besteuerung

Privatfahrten Car white

Die Nutzung von Firmenwagen ist ein fester Bestandteil moderner Arbeitsverhältnisse – vor allem in Unternehmen, die sich als attraktive Arbeitgeber positionieren wollen. Besonders interessant wird es, wenn Mitarbeitende den Dienstwagen auch privat nutzen dürfen. Doch genau hier beginnt die Herausforderung für HR: Privatfahrten mit dem Firmenwagen bringen rechtliche, steuerliche und administrative Fragen mit sich, die professionell gehandhabt werden müssen.

In diesem Artikel erfährst Du, was Du zur privaten Nutzung von Dienstwagen wissen solltest, wie du den Nutzungswert berechnest, wie Du Risiken rund um Steuern und Vorgaben im PKW-Bereich vermeidest und welche Lösungen Dir die Arbeit erleichtern.

Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb? Was sind Privatfahrten mit dem Firmenwagen?

Mit Privatfahrten Firmenwagen sind alle Fahrten gemeint, die außerhalb des dienstlichen Zwecks unternommen werden – also zum Beispiel:

  • Fahrten zum Einkaufen oder Ausflüge
  • Fahrten am Wochenende oder im Urlaub
  • Fahrten von Familienangehörigen, sofern erlaubt
  • Arbeitsweg, falls vertraglich geregelt

Für viele Mitarbeitende ist die private Nutzungsmöglichkeit ein zentraler Vorteil – für Dich als HR bedeutet sie jedoch klare Regeln, korrekte Abrechnung und transparente Kommunikation.

Firmenwagen mit Privatnutzung: Warum das Thema für HR so wichtig ist

Die Privatfahrten mit dem Firmenwagen betreffen mehrere Ebenen Deiner Arbeit:

  • Vertragliche Gestaltung: Ohne klare Vereinbarungen drohen Missverständnisse.
  • Steuerrechtliche Einordnung: Die private Nutzung gilt als geldwerter Vorteil und muss korrekt versteuert werden.
  • Dokumentation und Kontrolle: Besonders bei mehreren Nutzenden oder Poolfahrzeugen ist eine lückenlose Erfassung entscheidend.

Wenn Du hier sauber arbeitest, vermeidest Du nicht nur rechtliche Probleme, sondern sorgst auch für Fairness und Transparenz im Unternehmen.

Privatfahrten Firmenwagen: Die zwei gängigen Abrechnungsmodelle (1-Prozent-Regelung und Fahrtenbuch-Methode)

Damit Privatfahrten vom Arbeitnehmer ordnungsgemäß versteuert werden, hast Du in der HR-Abteilung zwei Optionen:

1. Die 1-%-Regelung

Bei der Ein-Prozent-Regelung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (KFZ Kosten) als geldwerter Vorteil versteuert – unabhängig davon, wie oft tatsächlich privat gefahren wird.

Vorteile:

  • Einfach zu berechnen
  • Kein Fahrtenbuch durch Mitarbeiter erforderlich

Nachteile:

  • Unflexibel, auch bei geringer privater Nutzung
  • Teuer für Fahrzeuge mit hohem Listenpreis

2. Das Fahrtenbuch

Hier werden dienstliche und private Fahrten genau dokumentiert. Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus dem Anteil der Privatfahrten an den Gesamtkilometern.

Vorteile:

  • Exakte Berechnung
  • Fair bei überwiegend dienstlicher Nutzung

Nachteile:

  • Hoher Aufwand für die Dokumentation
  • Fehleranfällig bei unvollständigen Einträgen

Ein-Prozent-Regelung oder nicht: Worauf Du als HR besonders achten solltest

Damit die Privatfahrten mit dem Firmenwagen rechtlich und steuerlich korrekt abgewickelt werden und du keinen Stress mit dem Finanzamt bekommst, sollten folgende Punkte beachtet werden:

Vertragsgestaltung

In der Dienstwagenvereinbarung sollten diese Aspekte geregelt sein:

  • Ist private Nutzung erlaubt?
  • Dürfen auch Familienmitglieder fahren?
  • Wie erfolgt die Abrechnung (1 % oder Fahrtenbuch)?
  • Was gilt im Krankheitsfall oder bei Elternzeit?

Steuerliche Erfassung

Die HR- und Lohnbuchhaltung muss den geldwerten Vorteil korrekt in die Gehaltsabrechnung einbinden – abhängig vom gewählten Modell.

Versicherung & Haftung

Stelle sicher, dass der Versicherungsschutz auch für Privatfahrten gilt. Wichtig ist auch die Regelung der Selbstbeteiligung im Schadensfall.

Vorteile der Firmenwagen Privatnutzung für Unternehmen

Die Privatfahrten mit dem Firmenwagen bringen nicht nur Vorteile für Mitarbeitende, sondern auch für Arbeitgeber:

  • Attraktiver Benefit bei der Mitarbeitergewinnung
  • Mitarbeiterbindung durch zusätzlichen Anreiz
  • Steueroptimierung bei Gehaltsumwandlung
  • Imagegewinn durch moderne Mobilitätslösungen

Darauf kommt es bei Privatfahrten mit Firmenwagen an

Hier eine schnelle Checkliste in Bulletpoints:

  • Dienstwagenvereinbarung schriftlich fixieren
  • Regelung zur privaten Nutzung eindeutig definieren
  • Modell zur Versteuerung (1 %-Regelung oder Fahrtenbuch) wählen
  • Versicherungsschutz prüfen und dokumentieren
  • Abrechnungsprozesse klar strukturieren
  • Mitarbeitende regelmäßig zu Pflichten informieren

Praktische Umsetzung mit digitalen Tools oder der 1-Prozent-Methode

Die Verwaltung von Privatfahrten mit dem Firmenwagen kann schnell komplex werden – vor allem, wenn mehrere Mitarbeitende oder verschiedene Fahrzeugmodelle im Spiel sind. Hier lohnt sich der Einsatz digitaler HR-Software, die:

  • Fahrten dokumentiert (z. B. digital geführtes Fahrtenbuch)
  • Abrechnungen automatisiert erstellt
  • Verträge und Vereinbarungen zentral speichert
  • an Fristen oder Prüfintervalle erinnert

In der modernen Personalverwaltung spielt die strukturierte Ausgabe und Rückgabe von Arbeitsmitteln eine zentrale Rolle. Wer tiefer in das Thema einsteigen will, findet bei HoorayHR umfassende Infos und digitale Werkzeuge zur Verwaltung von Arbeitsmitteln.

Fazit: Klare Regelung sorgt für Fairness und Rechtssicherheit

Die Privatfahrten mit dem Firmenwagen bieten sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitenden viele Vorteile – vorausgesetzt, sie sind vertraglich klar geregelt und steuerlich korrekt erfasst. Als HR-Expert*in trägst Du dabei eine Schlüsselrolle: Du schaffst die Rahmenbedingungen, minimierst Risiken und sorgst für Transparenz.

Mit einer smarten Kombination aus Verträgen, Kommunikation und digitalen Prozessen wird die Dienstwagennutzung zu einem echten Erfolgsfaktor für Dein Unternehmen.

FAQ: Privatfahrten Firmenwagen

1. Müssen Privatfahrten mit dem Firmenwagen immer versteuert werden?

Ja, die private Nutzung eines Firmenwagens gilt grundsätzlich als geldwerter Vorteil und muss entweder über die 1 %-Regelung oder das Fahrtenbuchmodell versteuert werden.

2. Was passiert, wenn ein Mitarbeitender keine Privatfahrten macht?

In diesem Fall kann der geldwerte Vorteil entfallen – aber nur, wenn dies glaubhaft dokumentiert ist. Ein Fahrtenbuch ist hier die sichere Lösung.

3. Können mehrere Personen denselben Firmenwagen privat nutzen?

Das ist möglich, sollte aber ausdrücklich in der Dienstwagenvereinbarung geregelt und versicherungstechnisch abgesichert sein.

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