Firmenwagen und seine Vorteile

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Wenn Du Dir einen Firmenwagen als Selbstständiger anschaffen möchtest, gibt es einige Sachen, die Du vor der Anschaffung berücksichtigen solltest. Dies gilt natürlich auch für Firmenwagen für Deine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Bevor Du dir einen Wagen anschaffst, solltest Du dich fragen, ob du ein Auto kaufen oder lieber ein Auto leasen möchtest. Meistens gibt es hierfür auch spezielle Angebote bei den entsprechenden Onlineportalen. Natürlich kommt es hierbei auch darauf an, ob Du dir erst einmal nur ein Auto oder gleich mehrere anschaffen möchtest.

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Kauf oder Leasing

Der Kauf eines Autos ist verbunden mit der Investition in das Anlagevermögen. Durch ein Auto ist man sehr Flexibel und unabhängig im Geschäftsgeschehen. Hier hat man eine bestimmte Sicherheit und ist nicht abhängig von den Bindungen eines Vertrages beim Leasing.

Wenn Du einen Wagen leasen möchtest, ist das natürlich auch eine Möglichkeit. In den meisten Fällen fallen hier aber Vertragsbedingungen an. Z. B. kann es möglich sein, dass man zur Reparatur nur zu Vertragswerkstätten fahren kann usw. Allerdings ist Leasing schonender für die Liquidität Deines Unternehmens, da Du einen festen monatlichen Betrag hast, den Du bezahlst.

Wie schreibe ich mein Dienstfahrzeug richtig ab?

Wie jedes Material, das Du zum Zweck der Arbeit einkaufst, kannst Du auch Dein Dienstauto abschreiben. Hierzu ist die gesetzliche Regelung ziemlich einfach. Man schreibt den Firmenwagen über 6 Jahre linear ab. Die Anschaffungskosten des Firmenwagens sind die Basis für die Berechnung. Zu den Anschaffungskosten zählen der Kaufpreis sowie bestimmte Extras, wie zum Beispiel ein Navigationsgerät, die dazugehörige Anhängerkupplung oder spezielle eingebaute Scheinwerfer im Fahrzeug.

Beispiel zum Abschreiben

Kaufpreis

24.000 €

(+) Extras (Anhängerkupplung, Anhänger)

3.000 €

(=) Anschaffungskosten

27.000 €

=> Jährliche Abschreibung über 6 Jahre (AfA)

4.500 €

Sonderabschreibung bei Nutzung von mehr als 90 %

Wenn Du per Fahrtenbuch nachweisen kannst, dass Du den Firmenwagen zu über 90 % betrieblich benutzt, dann kannst Du im ersten Jahr eine zusätzliche Sonderabschreibung von 20 % geltend machen.

Voraussetzung hierfür ist, dass Dein Betriebsvermögen weniger als 235.000 € beträgt oder Dein Gewinn pro Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Diese Sonderabschreibung muss nicht im ersten Jahr in Anspruch genommen werden, sondern Du kannst das frei über die ersten 5 Jahre verteilen.

Haftungsausschluss
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