Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro: Was ist erlaubt – und was sinnvoll?

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In vielen HR-Abteilungen stellt sich jedes Jahr dieselbe Frage: Wie kann man langjährige Teammitglieder, Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer angemessen beschenken, ohne dabei gegen steuerrechtliche Vorgaben zu verstoßen? Gerade wenn es um Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro geht, wird es schnell komplex. In diesem Beitrag erfährst Du, worauf Du achten solltest, welche Regelungen gelten und wie Du sinnvolle Geschenkideen findest, die sowohl rechtlich einwandfrei als auch wertschätzend sind – und das auch noch Steuer- und Sozialversicherungsfrei.

Warum Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro ein sensibles Thema sind

Geschenke sind ein starkes Zeichen der Wertschätzung und Motivation – insbesondere für langjährige Kolleg:innen, zum Jubiläum oder als Dank für besondere Leistungen. Doch im HR-Kontext gelten klare steuerliche Grenzen für Sachzuwendungen für Arbeitnehmende. Sobald ein Geschenk den Betrag von 60 Euro übersteigt, greift das Finanzamt genauer hin.

Steuerliche Grundlagen verstehen

Grundsätzlich gilt:

  • Sachgeschenke bis 60 Euro brutto (inkl. Umsatzsteuer) gelten als steuerfrei, wenn sie aus besonderem Anlass (z. B. Geburtstag, Hochzeit, Dienstjubiläum) überreicht werden.
  • Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro gelten steuerlich als geldwerter Vorteil und müssen entsprechend versteuert werden.
  • Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel bei Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass – hier liegt die Freigrenze jedoch bei 60 Euro pro Anlass.

Was passiert bei Überschreiten der 60-Euro-Grenze?

Sobald Du Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro vergibst, hast Du zwei Möglichkeiten:

  1. Versteuerung durch den Mitarbeiter: Der geldwerte Vorteil wird dem Bruttolohn zugerechnet und muss vom Mitarbeiter selbst versteuert werden.
  2. Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber: Die HR-Abteilung kann die Steuer pauschal mit 30 % übernehmen (§ 37b EStG). Diese Variante ist meist die bevorzugte Lösung, um Ärger beim Beschenkten zu vermeiden.

Wann lohnen sich Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro?

Du fragst Dich, ob sich der zusätzliche Aufwand lohnt? Die Antwort: In vielen Fällen ja – vor allem, wenn Du mit dem Geschenk ein echtes Zeichen der Anerkennung setzen willst. Denn hochwertige Geschenke können die Mitarbeiterbindung deutlich stärken.

Typische Anlässe für großzügigere Geschenke:

  • Firmenjubiläen (10, 20, 25 Jahre Betriebszugehörigkeit)
  • Geburtstage runder Zahlen (z. B. 50., 60.)
  • Hochzeit oder Geburt eines Kindes
  • Verabschiedung in den Ruhestand
  • Außergewöhnliche Leistungen oder Projektabschlüsse

Ideen für Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro

Hier einige Vorschläge, wie Du hochwertige Geschenke im HR-Kontext umsetzen kannst:

Sachgeschenke mit persönlichem Touch:

  • Hochwertige Technik (z. B. Noise-Cancelling-Kopfhörer, Smartwatches)
  • Wellness- oder Hotelgutscheine
  • Personalisierte Designobjekte (z. B. gravierte Uhren, Kunstwerke)
  • Erlebnisgutscheine (z. B. Kochkurse, Segway-Touren)

Geldwerte Vorteile mit Nutzen:

  • Zuschüsse zur Gesundheitsförderung (z. B. Fitnessstudio, Massagen)
  • Weiterbildungsgutscheine
  • Unterstützung bei der Altersvorsorge
  • Beteiligung an ÖPNV-Tickets oder Jobrädern

Wichtig: Auch bei großzügigen Geschenken solltest Du den persönlichen Bezug nicht vergessen. Eine kleine, handgeschriebene Karte oder ein Gespräch beim Überreichen macht oft den entscheidenden Unterschied.

So setzt Du Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro korrekt um

Damit Du rechtlich auf der sicheren Seite bist, beachte bitte folgende Punkte:

Bulletpoints – Das solltest Du beachten:

  • Prüfe jeden Anlass auf seine steuerliche Relevanz.
  • Dokumentiere Wert und Art des Geschenks sorgfältig.
  • Kläre mit dem Steuerberater, ob Pauschalversteuerung sinnvoll ist.
  • Achte auf Gleichbehandlung: Geschenke sollten nachvollziehbar und gerecht über alle Mitarbeiter hinweg verteilt sein.

Aufzählung im Fließtext – Was Du konkret brauchst:

Um Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro sauber umzusetzen, benötigst Du: eine interne HR-Richtlinie zu Geschenken, eine enge Abstimmung mit der Buchhaltung, regelmäßige Rücksprache mit dem Steuerberater, eine systematische Dokumentation aller Geschenke, und idealerweise ein zentrales Tool zur Verwaltung von Mitarbeitervorteilen.

Häufige Fehler im Umgang mit Mitarbeitergeschenken

Einige Stolperfallen treten immer wieder auf:

  • Keine Dokumentation: Das Geschenk wurde überreicht, aber nicht offiziell erfasst.
  • Private Anlässe mit zu hohen Werten bedacht: Bei Geburtstagen oder Hochzeiten gelten nur Aufmerksamkeiten bis 60 Euro.
  • Unklare Kommunikation: Mitarbeiter wissen nicht, ob das Geschenk versteuert wird – oder bekommen plötzlich eine Lohnkorrektur.

Vermeide solche Missverständnisse durch eine klare HR-Kommunikation und transparente Prozesse.

Fazit: Wertschätzung ja – aber mit System

Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro sind ein starkes Instrument zur Motivation, Bindung und Wertschätzung. Damit sie im HR-Alltag auch rechtlich sauber ablaufen, ist gute Planung entscheidend. Achte auf klare Prozesse, steuerliche Rahmenbedingungen und eine persönliche Note – dann wird aus dem Geschenk eine echte Wertschätzung, die im Gedächtnis bleibt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Geschenken an Mitarbeiter über 60 Euro

1. Müssen Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro immer versteuert werden?
Ja, grundsätzlich ja. Sobald der Wert des Geschenks 60 Euro übersteigt, handelt es sich aus Sicht des Finanzamts nicht mehr um eine steuerfreie Aufmerksamkeit. In diesem Fall muss entweder der Mitarbeiter den geldwerten Vorteil versteuern oder der Arbeitgeber übernimmt die Versteuerung pauschal nach § 37b EStG.

2. Gelten Gutscheine auch als Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro?
Ja, auch Gutscheine fallen unter diese Regelung. Entscheidend ist der tatsächliche Wert des Gutscheins. Wird die 60-Euro-Grenze überschritten, gelten dieselben steuerlichen Anforderungen wie bei Sachgeschenken. Wichtig ist zudem, dass der Gutschein klar zweckgebunden ist und nicht in Bargeld umgetauscht werden kann.

3. Kann ich Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro steuerlich absetzen?
Ja, als Arbeitgeber kannst Du Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro grundsätzlich als Betriebsausgabe geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Ausgabe betrieblich veranlasst ist und ordnungsgemäß dokumentiert wurde. Die steuerliche Abzugsfähigkeit ersetzt allerdings nicht die Pflicht zur Versteuerung des geldwerten Vorteils.

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