Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte: Was Du als HR-Verantwortliche*r wissen musst

Ob kleiner Mittelständler oder Großkonzern – die Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte sind ein Thema, das in der HR-Abteilung immer wieder auf den Tisch kommt. Denn nicht nur für Mitarbeitende ist der tägliche Arbeitsweg von Bedeutung, auch für Unternehmen spielt er eine Rolle – sei es in Bezug auf steuerliche Regelungen, Benefits oder Nachhaltigkeitsziele.
In diesem Beitrag erfährst Du, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, welche Gestaltungsmöglichkeiten Unternehmen haben und warum sich ein genauer Blick auf die Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte auch strategisch lohnt.
Inhaltsverzeichnis
- Was zählt zu den Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte?
- Entfernungspauschale und steuerliche Aspekte
- Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber
- Warum HR die Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte im Blick haben sollte
- HR-Tipps für die Praxis
- Fazit: Mehr als nur ein Arbeitsweg
- FAQ – Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte
Was zählt zu den Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte?
Unter Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteht man die regelmäßige Strecke, die Mitarbeitende zurücklegen, um zur ersten Tätigkeitsstätte zu gelangen. Laut deutschem Steuerrecht gilt dabei Folgendes:
- Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer dauerhaft tätig ist.
- Nur eine Tätigkeitsstätte kann als “erste” gelten.
- Für diese Strecke kann die sogenannte Entfernungspauschale geltend gemacht werden.
HR-Abteilungen sollten sich mit diesen Regelungen gut auskennen, da sie bei Reisekostenabrechnungen, Gehaltsverhandlungen oder beim Thema Firmenwagen regelmäßig eine Rolle spielen.
Entfernungspauschale und steuerliche Aspekte
Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, beträgt derzeit 0,30 Euro pro Kilometer – ab dem 21. Kilometer sind es sogar 0,38 Euro (Stand 2025). Sie wird unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel gewährt. Dabei ist es wichtig zu wissen:
- Nur die einfache Strecke wird berücksichtigt, also nicht Hin- und Rückfahrt.
- Sie gilt auch bei Fahrgemeinschaften, Bahn- oder Fahrradnutzung.
- Die Pauschale wird als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben.
Für HR bedeutet das: Mitarbeitende können bei Fragen zur steuerlichen Behandlung der Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte auf kompetente Unterstützung zählen – oder sogar mit einem Service-Partner oder Tool versorgt werden, das die Berechnung übernimmt.
Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber
Doch nicht nur aus steuerlicher Sicht sind die Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte relevant. Auch unter dem Gesichtspunkt von Employer Branding, Mitarbeitendenbindung und Nachhaltigkeit können sie eine Rolle spielen. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Du als HR-Verantwortliche*r aktiv gestalten kannst:
1. Mobilitätszuschüsse und Fahrtkostenerstattung
Einige Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeitenden durch Fahrtkostenzuschüsse oder übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Das kann unter anderem in folgenden Varianten geschehen:
- Monatlicher Mobilitätszuschuss steuerfrei bis zu 50 €
- Jobtickets für Bus und Bahn
- Beteiligung an BahnCards
2. Firmenwagen oder Carsharing-Modelle
Gerade für Mitarbeitende mit längerer Anfahrt kann ein Firmenwagen attraktiv sein – allerdings sind hier sowohl steuerliche Auswirkungen als auch ökologische Aspekte zu beachten. Als Alternative bieten sich Carsharing-Kooperationen an, die flexibel und umweltfreundlich sind.
3. Förderung nachhaltiger Mobilität
Im Sinne nachhaltiger Unternehmensziele kannst Du Anreize für die umweltfreundliche Gestaltung der Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte setzen:
- Zuschüsse für Fahrrad- oder E-Bike-Leasing
- Prämien für Mitarbeitende, die aufs Auto verzichten
- Fahrradparkplätze, Duschen und Umkleiden im Bürogebäude
4. Flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice
Auch wenn sie nicht direkt die Fahrt beeinflussen, tragen flexible Arbeitszeiten oder Remote-Arbeit wesentlich zur Entlastung bei. Wer nicht jeden Tag ins Büro muss, spart nicht nur Zeit und Geld, sondern schont auch Nerven und Umwelt.
Warum HR die Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte im Blick haben sollte
Als HR-Abteilung solltest Du die Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte nicht nur verwalten, sondern aktiv als strategisches Thema betrachten. Warum?
Hier sind drei gute Gründe:
- Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit: Eine gute Erreichbarkeit oder Mobilitätsunterstützung kann ein entscheidender Faktor bei der Jobwahl und langfristigen Bindung sein.
- Wettbewerbsfähigkeit: Gerade in Ballungsräumen oder ländlichen Gegenden kann Mobilität ein Wettbewerbsfaktor im Recruiting sein.
- Nachhaltigkeitsziele: Mobilitätskonzepte helfen, CO₂-Emissionen zu reduzieren – ein Pluspunkt für das CSR-Profil Deines Unternehmens.
HR-Tipps für die Praxis
Damit Du das Thema Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte optimal in Deinem Unternehmen managen kannst, helfen diese Best Practices:
- Erfasse die Pendelgewohnheiten anonymisiert: So kannst Du gezielt Maßnahmen entwickeln.
- Biete individuelle Mobilitätsberatung: Insbesondere neue Mitarbeitende wissen häufig nicht, welche Optionen bestehen.
- Arbeite mit externen Mobilitätspartnern: Sie bieten oft Komplettlösungen für Jobtickets, Fahrradleasing und mehr.
- Kommuniziere Angebote transparent: Viele Benefits werden nicht genutzt, weil sie unbekannt sind.
Fazit: Mehr als nur ein Arbeitsweg
Die Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte sind weit mehr als reine Wegstrecken. Für Unternehmen sind sie ein Hebel, um Kosten zu optimieren, Nachhaltigkeit zu fördern und Mitarbeitenden echten Mehrwert zu bieten. Als HR-Verantwortliche*r liegt es in Deiner Hand, diesen Bereich aktiv zu gestalten – für mehr Zufriedenheit, Effizienz und Attraktivität im Wettbewerb um Talente.
FAQ – Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte
1. Zählen auch Umwege oder Zwischenstopps zur Arbeit zur Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte?
Nein, für die steuerliche Entfernungspauschale wird nur die kürzeste Straßenverbindung zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte berücksichtigt. Umwege, etwa für das Bringen von Kindern zur Schule oder für einen Zwischenstopp beim Bäcker, werden steuerlich nicht anerkannt.
2. Können Arbeitgeber die Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte steuerfrei bezuschussen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Beispielsweise sind Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel wie das Deutschlandticket steuerfrei möglich. Wichtig ist dabei, dass der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt wird.
3. Was kann HR tun, um die Fahrten zur Arbeitsstätte für Mitarbeitende attraktiver zu gestalten?
HR kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, z. B. Jobtickets anbieten, Fahrradleasing ermöglichen, Fahrgemeinschaften fördern oder flexible Arbeitszeiten und Homeoffice-Regelungen etablieren. Diese Optionen verbessern nicht nur die Mitarbeiterzufriedenheit, sondern unterstützen auch ökologische Unternehmensziele.
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