Direktions­recht

dienstpflichten

Das Direktions-Recht oder Direktionsrecht ist ein Begriff aus der Arbeitswelt und beschreibt ein Recht des Arbeitgebers. Das bedeutet, Du als Arbeitgeber, bist weisungsbefugt und legst unter Einhaltungen der gesetzlichen Vorgaben Rahmenbedingungen für Deine Arbeitgeber fest.  Dementsprechend nennt man das Direktions-Recht auch Weisungsrecht.

Direktionsrecht des Arbeitgebers, was fällt darunter?

Deine Weisungsbefugnis am Arbeitsplatz berechtigt Dich dazu, die Art der Arbeit, die Zeit der Arbeit und den Ort der Arbeit zu bestimmen. Hierbei hast Du Dich selbstverständlich an gesetzliche Vorgaben zu halten. Beispielsweise musst Du das Arbeitszeitgesetz, das Mutterschutzgesetz und weitere Regelungen beachten. Auch im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung verankerte Regelungen darfst Du nicht ändern oder außer Kraft setzen.

Diese Weisungsbefugnis ist maßgeblich für reibungslose Abläufe im Betrieb, denn das Direktions-Recht ermöglicht es Dir, Betriebsabläufe zu steuern. Deine Arbeitnehmer haben also den Weisungen Folge zu leisten, welche Du gibst. Im Arbeitsvertrag werden zwar grob die Zeit, der Ort und die Art der Arbeiten festgehalten, doch Betriebsabläufe sind dynamisch und können Änderungen unterliegen. Solange die jeweilige Weisung des Arbeitgebers nicht gegen Gesetze, den Arbeits- oder Tarifvertrag verstoßen, muss ihnen also durch die Arbeitnehmer gefolgt werden.

Geregelt werden also:

  • Arbeitsort
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsart

Wenn Arbeitnehmende sich dem Weisungsrecht entgegenstellen

In der Gewerbeordnung ist eindeutig geregelt, dass den Anordnungen der Arbeitgeber zu folgen ist. Widersetzen sich Arbeitnehmende nun diesen Anweisungen, missachten sie das Direktions-Recht des Arbeitgebers.

Folgen hiervon können sein:

  • mündliche Abmahnung
  • schriftliche Abmahnung
  • Kündigung
  • Einstellen der Vergütung

Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die Weisung weder gegen Rechte noch gegen Gesetze verstoßen hat. Verletzt eine Weisung zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht eines Menschen, muss dieser unter keinen Umständen gefolgt werden. Arbeitsrechtlich sind dann keine Konsequenzen zu erwarten.

Die Weisung muss zumutbar sein

Deine Weisungsbefugnis oder das Direktions-Recht musst du stets angemessen ausüben. Hierbei müssen neben den Gesetzen zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte berücksichtigt werden. Es gehören beispielsweise körperliche Voraussetzungen, Behinderungen, Abneigungen oder Lebensumstände dazu. Auch Kenntnisse oder Erfahrungswerte müssen berücksichtigt werden. Ebenfalls müssen Regelungen des Arbeitsvertrages beachtet werden.

Hast Du beispielsweise eine Mutter in Teilzeit angestellt und diese arbeitet montags, dienstags und freitags. Du weißt, dass diese Arbeitnehmerin ihre Kinder an den anderen Wochentagen betreut. Zusätzlich stehen die drei genannten Tage im Arbeitsvertrag. Es ist nicht zulässig, die Zeit der Arbeit zum Beispiel von Freitag auf den Mittwoch zu legen. Dies verstößt zum einen gegen die im Arbeitsvertrag geregelten Zeiten und außerdem gegen die persönlichen Lebensumstände dieser Arbeitnehmerin.

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