Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit

Der Begriff Arbeitsunfähigkeit stammt aus dem Versicherungswesen und beschreibt den Zustand, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Tätigkeit krankheitsbedingt nicht nachkommen kann. Auch dann, wenn die Gefahr besteht, dass sich die Krankheit aufgrund der Arbeit verschlimmert, handelt es sich um eine Arbeitsunfähigkeit. Immer dann, wenn eine Erkrankung oder Verletzung vorliegt, die die Arbeit verhindert, besteht also Arbeitsunfähigkeit, sie kann durch Krankheit oder Unfall ausgelöst worden sein.

Sie muss ärztlich bescheinigt werden und ist zudem die Grundlage für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf die Lohnfortzahlung und das Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt festgestellt und bescheinigt werden.

Wie lange gilt eine Arbeitsunfähigkeit?

Wird die Arbeitsunfähigkeit ausgestellt, erfolgt zunächst einmal eine Erstbescheinigung. Diese Erstbescheinigung gilt zunächst in der Regel für zwei Wochen. Es kommt nun auf den Zustand des Patienten oder der Patientin an, ob eine oder mehrere Folgebescheinigungen ausgestellt werden.

Liegt eine schwere Erkrankung vor, kann es vorkommen, dass die Erstbescheinigung gleich für einen Monat ausgestellt wird. Nachdem Personen aus einer Rehabilitationsmaßnahme oder aus einem Krankenhaus entlassen werden, wird meistens eine Bescheinigung über die nächsten sieben Tage ausgestellt.

Es gibt einen Unterschied zwischen der Krankmeldung und der Krankschreibung

Erkranken Arbeitnehmende, so müssen sie sich sofort beim Arbeitgeber krankmelden. Dies erfolgt direkt und kann telefonisch oder schriftlich zum Beispiel per Mail erfolgen.

Die Krankschreibung hingegen wird von dem jeweils behandelnden Arzt schriftlich ausgestellt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt also schriftlich vor und wird dem Arbeitnehmer vorgelegt, dies muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.

Je nach Arbeitsvertrag kann es jedoch sein, dass die gesetzliche Frist von vier Tagen kürzer ausfällt. Im Arbeitsvertrag kann zum Beispiel die Pflicht zur Vorlage des Dokumentes bereits am ersten oder am zweiten Tag bestehen. Tatsächlich obliegt es Dir als Arbeitgeber, in solchen Situationen individuelle Vereinbarungen zu treffen.

In kleinen Unternehmen wird bürokratischer Aufwand gerne vermieden und die Krankmeldung kann auch später abgegeben werden. Wird diese viertägige Frist dabei überschritten, dulden Arbeitgeber die häufig.

Es ist jedoch zu empfehlen, mit Deinen Arbeitnehmern eine feste Regelung zu treffen oder die gesetzliche Abgabefrist von vier Tagen einzufordern. Es ist nicht unüblich, dass Unternehmen eine Vorlage der Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit erst am vierten Tag einfordert. Durch diese Maßnahme haben Mitarbeitende die Möglichkeit, sich auszukurieren und nicht gleich in die Arztpraxis zu müssen.

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