Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind ein großartiges Mittel, Deinen Mitarbeitenden Wertschätzung zu zeigen und gleichzeitig die Lohnnebenkosten zu senken. Es gibt selbstverständlich Obergrenzen und bestimmte Höchstwerte.

In jedem Fall können durch diese steuerfreien Zuschüsse als Zusatzzahlung oder als Sachzuwendung realisiert werden. Es profitieren hiervon sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmerseite. Die jeweilige Höhe der Zuschüsse ist stets gedeckelt und im Einzelfall sollte der Steuerberater stets zurate gezogen werden, wenn Unsicherheit besteht. Es besteht für diese Art der Betriebskosten eine gesetzliche Regelung, die nicht umgangen werden darf.

Was genau sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse?

Sachzuwendungen an Deine Arbeitnehmer oder auch Unterstützungen werden als steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse geltend gemacht. Diese Zuschüsse werden als Zusatzleistung zum regulären Arbeitslohn gewährt. Hierbei können zahlreiche verschiedene Formen gewählt werden.

Warum aber keine Gehaltserhöhung? Eine Erhöhung des Arbeitslohnes würde gleichzeitig eine Erhöhung der Sozialabgaben mit sich bringen und dementsprechend ungleich teurer für Dich ausfallen. Zudem sind fast alle Arbeitgeberzuschüsse steuerfrei, wenn sie bestimmten Regelungen unterliegen.

Dein Unternehmen wird durch diese Art der Leistungen deutlich attraktiver und auch in Gehaltsverhandlungen hast Du die Möglichkeit, bei den Bewerbern zu punkten. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, die Freigrenze nicht zu überschreiten, denn ansonsten fallen Steuern für den gesamten Arbeitgeberzuschuss an.

Arten der steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse

Ein steuerfreier Arbeitgeberzuschuss kann sehr vielfältig gewählt werden. Tankgutscheine sind beliebt, es gibt jedoch noch mehr Möglichkeiten. Zuschüsse für Fortbildungen und Weiterbildungen, Zuschüsse für die Kinderbetreuung, für die Gesundheit und deren Erhaltung oder für das E-Bike sind beispielsweise denkbar.

Bei Fort- und Weiterbildungen Deiner Mitarbeitenden ist darauf zu achten, dass diese berufsrelevant sind. Ein Chemielaborant kann zum Beispiel keinen Nähkurs belegen und diesen dann durch eine Zuwendung als steuerfreie Arbeitgeberleistung werten. Du bist übrigens keinesfalls verpflichtet, Weiterbildungen zu zahlen (außer das steht in einem Vertrag). Diese Zahlungen oder Zuschüsse gelten als steuerfreie Arbeitgeberleistung.

Eine besondere Form stellt der Inflationsausgleich dar. Als Arbeitgeber kannst du noch bis zum 31.12.24 Zuwendungen als Inflationsausgleich tätigen. Für jeden Arbeitnehmer in Deinem Unternehmen sind bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleich steuer- und sozialversicherungsfrei zu realisieren.

Zudem können Reisekosten oder Teile davon steuerfrei erstattet werden. Hast Du gewusst, dass auch Zuwendungen, die sich auf einen Anlass beziehen, steuerfreie Arbeitnehmerleistungen sein können? Finanzielle Geburtstagsglückwünsche, Aufwendungen zu einem Jubiläum der Betriebszugehörigkeit oder eine Aufmerksamkeit zu Weihnachten können dazugehören. Auch ein Personalrabatt, den Du Deinen Mitarbeitern gewähren kannst, ist bis zu gewissen Höhen steuerfrei.

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