Minijob Grenze 2026: Wichtige Änderungen und Auswirkungen im Überblick

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Die Minijob-Grenze ist ab 2026 auf einen Wert von 603 Euro pro Monat festgelegt, was einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde entspricht. Die Entwicklung der Minijobgrenze orientiert sich an der Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns und der Tariflöhne in Deutschland, wobei die Anpassungen in mehreren Stufen erfolgen können.

Einführung in die Minijob-Grenze

Diese Änderung betrifft alle Mini- und Minijobs sowie die entsprechenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die mit diesen Beschäftigungsformen zu tun haben. Die Minijobgrenze wird regelmäßig angepasst und basiert auf Empfehlungen der Mindestlohnkommission, gesetzlichen Regelungen und wird durch eine Verordnung der Bundesregierung rechtsverbindlich gemacht. Arbeitnehmer und Beschäftigte in Deutschland genießen durch das Mindestlohngesetz und die gesetzlichen Mindestlöhne einen Mindestschutz, der faire Arbeitsbedingungen sicherstellen soll. Das regelmäßige Arbeitsentgelt und der Umfang der Regelungen für Minijobs sind entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Einstufung. Es gibt Ausnahmen und spezielle Regelungen, etwa für Auszubildende, Praktikanten oder bestimmte Branchen, die vom Mindestlohngesetzes abweichen können. Der aktuelle Stand der gesetzlichen Regelungen wird durch die Kommission überprüft, die Anhebungen und Festlegungen der Werte in Stufen empfiehlt. Die Mindestlohnkommission spricht Empfehlungen aus, die von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt werden. Die Minijobgrenze ist für viele Menschen in Deutschland relevant, da sie die Rahmenbedingungen für geringfügige Beschäftigungen und den Mindestschutz der Beschäftigten bestimmt.

Die Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn führt zu einer dynamischen Anpassung der Verdienstgrenze.

Die Minijob-Zentrale bietet Informationen und Tools zur Berechnung von Entgelt und Abgaben.

Minijob Verdienstgrenze

Die Minijob-Verdienstgrenze beträgt ab 2026 603 Euro pro Monat, was einer Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche bei 13,90 Euro pro Stunde entspricht. Das regelmäßige Arbeitsentgelt und die Stundenzahl sind entscheidend für die Einhaltung der Minijobgrenze. Im Jahr 2025 lag der Betrag der Geringfügigkeitsgrenze noch bei 556 Euro, bevor er ab 2026 auf 603 Euro angehoben wird.

Die Verdienstgrenze ist die Grundlage für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung als Minijob gilt. Zur Bewertung wird das Jahresarbeitsentgelt herangezogen, um festzustellen, ob die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Eine Überschreitung der Verdienstgrenze oder das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze kann rechtliche Konsequenzen haben, etwa die Versicherungspflicht.

Die Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht und die Beitragsberechnung. Im Übergangsbereich zwischen Minijob und Midijob gelten besondere Regelungen, die sich auf den Anspruch auf Sozialleistungen und die Beitragshöhe auswirken.

Arbeitgeber müssen die neue Verdienstgrenze bei der Einstellung und Beschäftigung von Minijobbern beachten. Der Verdienst im Minijob beeinflusst die Anspruchsberechtigung auf bestimmte Sozialleistungen und kann Auswirkungen auf Rentenansprüche haben.

Gesetzliche Mindestlohn und Minijob-Grenze

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde und ab 1. Januar 2027 14,60 Euro pro Stunde. Grundlage für diese Werte ist das Mindestlohngesetz, das die gesetzlichen Mindestlöhne und die Entwicklung der Tariflöhne als zentrale Faktoren für die Anpassung der Minijobgrenze festlegt.

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und beträgt ab 2026 603 Euro pro Monat. Die Mindestlohnkommission spricht regelmäßig Empfehlungen zur Anhebung des Mindestlohns aus, die in mehreren Stufen erfolgen. Diese Empfehlungen werden von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt, wodurch die neuen Werte rechtsverbindlich werden.

Für Beschäftigte gelten umfangreiche gesetzliche Regelungen, die die Anwendung des Mindestlohngesetzes, Ausnahmen für bestimmte Gruppen sowie den Umfang der Vorschriften und Dokumentationspflichten festlegen. Die Regel und die Ausnahmen sind dabei klar definiert.

Der aktuelle Stand der gesetzlichen Entwicklung zeigt, dass die konkreten Werte für die Minijobgrenze und die Anpassungen der Mindestlöhne maßgeblich für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung und die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten sind.

Höhe der Minijob-Grenze ab 2026

Die Minijob-Grenze beträgt ab 2026 einen Betrag von 603 Euro pro Monat, was einem neuen Wert entspricht und eine Anhebung um 47 Euro im Vergleich zu 2025 darstellt. Diese Anhebung erfolgt in mehreren Stufen, entsprechend der Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns, und beeinflusst den Umfang der zulässigen Beschäftigung sowie das regelmäßige Arbeitsentgelt der Beschäftigten.

Die neue Grenze gilt für alle Minijobber, unabhängig von ihrer Beschäftigungsdauer oder -art, und wirkt sich direkt auf den Verdienst und die sozialversicherungsrechtliche Einstufung der Beschäftigten aus.

Die Höhe der Minijob-Grenze hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht, die Beitragsberechnung und den Umfang der Beschäftigungsmöglichkeiten im Übergangsbereich.

Arbeitgeber müssen den aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen sowie die neue Grenze bei der Einstellung und Beschäftigung von Minijobbern beachten, insbesondere im Hinblick auf das Arbeitsentgelt und den Verdienst der Beschäftigten.

Auswirkungen auf Rentner

Viele Rentnern können ab 2026 mit einem Minijob ihren Verdienst und ihr Arbeitsentgelt erhöhen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Betrag der Minijob-Grenze und das Jahresarbeitsentgelt sind dabei besonders für Rentner relevant, da sie bestimmen, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die Minijob-Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat gilt auch für Rentner, wobei eine Überschreitung oder das Überschreiten dieser Grenze zu rechtlichen Konsequenzen führen kann und Auswirkungen auf den Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen oder Rentenansprüche hat.

Rentner sollten sich vor der Aufnahme eines Minijobs über den Umfang der Beschäftigung, den aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen und die möglichen Ansprüche informieren, da diese Aspekte für alle Menschen mit Minijob von Bedeutung sind. Die Deutsche Rentenversicherung bietet Beratung und Informationen für Rentner, die einen Minijob aufnehmen möchten.

Kombination von Minijobs

Minijobber können mehrere Minijobs kombinieren, solange die Gesamtverdienstgrenze von 603 Euro pro Monat nicht überschritten wird. Die Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze, etwa durch die Kombination mehrerer Minijobs, kann jedoch zu einer sozialversicherungsrechtlichen Umstellung führen. Dabei werden der Verdienst, das Arbeitsentgelt und der Betrag aller Minijobs zusammengerechnet, um den Umfang der Beschäftigung zu bestimmen.

Wird die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, erfolgt eine Einordnung in den Übergangsbereich zwischen Minijob und Midijob, was Auswirkungen auf den Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen haben kann. Bei der Beurteilung der Beschäftigten werden sowohl die Stundenzahl als auch das Jahresarbeitsentgelt berücksichtigt, um festzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Menschen, die mehrere Minijobs ausüben, sollten sich regelmäßig über den aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen informieren. Die Minijob-Zentrale bietet Informationen und Tools zur Berechnung von Entgelt und Abgaben.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Minijobber und andere Beschäftigte haben einen Anspruch auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Befreiung sind insbesondere der Umfang der Beschäftigung, das regelmäßige Arbeitsentgelt und der Verdienst entscheidend, da diese Faktoren die sozialversicherungsrechtliche Einstufung beeinflussen. Der aktuelle Stand der gesetzlichen Regelungen ist für viele Menschen relevant, da sich Änderungen direkt auf die Ansprüche und Pflichten der Beschäftigten auswirken können.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann zu einer Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge führen. Minijobber sollten sich vor der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht über die Auswirkungen auf ihre Rente informieren.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Beratung und Informationen für Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchten.

Service und Beratung

  • Die Minijob-Zentrale bietet Informationen und Tools zur Berechnung von Entgelt, Stundenlohn und Abgaben. Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zu Minijobs, Mindestlohn, Stundenlohn und Zeitgrenzen finden Sie direkt auf der Website der Minijob-Zentrale. Sie können sich zudem per E-Mail für Updates zu gesetzlichen Änderungen registrieren.
  • Die Deutsche Rentenversicherung bietet Beratung und Informationen für Minijobber, Minijobberinnen und Rentner. Weiterführende Artikel und Tipps für Minijobberinnen, Arbeitgeber und Auszubildende stehen online zur Verfügung.
  • Arbeitgeber sollten ihre Minijobber und Minijobberinnen über die Auswirkungen der Minijob-Grenze 2026 sowie über Dokumentationspflichten und relevante Zeitgrenzen informieren. Für Auszubildende gelten spezielle Regelungen und Informationen, insbesondere im Hinblick auf die Mindestausbildungsvergütung und branchenspezifische Besonderheiten.
  • Minijobber und Minijobberinnen sollten sich vor der Aufnahme eines Minijobs über die Auswirkungen auf ihre Sozialversicherungspflicht, den Stundenlohn und geltende Zeitgrenzen informieren. Bei weiteren Fragen erhalten Sie mehr Informationen und individuelle Beratung direkt bei den genannten Stellen.

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