
Barrierefreiheit Website Pflicht 2025
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Was Unternehmen jetzt wissen und tun müssen
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft. Für viele Unternehmen bedeutet das: handeln statt abwarten. Wer Websites, Apps oder digitale Dienstleistungen anbietet, insbesondere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, muss diese bis dahin barrierefrei gestalten. Grundlage dafür ist die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act). Doch was heißt das genau? Und was bedeutet das für den HR-Bereich und die Arbeitswelt, insbesondere im Hinblick auf die vom Gesetz gesetzten Leitlinien für Arbeit und Soziales?
Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, auch bekannt als Barrierefreiheitsgesetz 2025, ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act). Zu den grundlegenden Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen auf europäischen und nationalen Ebenen zählen unter anderem die barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, die EN 301 549, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz selbst. Der Gesetzgeber und das Parlament spielen eine zentrale Rolle bei der Verabschiedung und Umsetzung dieser Regelungen in Deutschland. Die europäischen Grundlagen und technischen Normen wie die EN 301 549 und die WCAG 2.1 bilden die rechtliche und technische Basis für barrierefreie Websites und digitale Produkte in Deutschland. Diese Regelungen und Gesetze sind für Unternehmen in Deutschland verbindlich und definieren die Anforderungen, die für barrierefreie digitale Angebote erfüllt werden müssen.
Auch in Österreich ist ein entsprechendes Barrierefreiheitsgesetz Österreich Website in Umsetzung, das ähnliche Anforderungen an digitale Angebote stellt.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher*innen anbieten. Dazu gehören u. a.:
- Websites und Webshops
- Mobile Apps
- Digitale Kundenportale
- Self-Service-Terminals (z. B. Automaten)
Hersteller, Händler und Importeure sind verpflichtet, ihre barrierefreien Produkten und Dienstleistungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben bereitzustellen und die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen. Zu den betroffenen digitalen Angeboten zählen beispielsweise Online Shops, E-Commerce-Plattformen, E-Books, E-Book-Reader, Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Personenverkehr, die barrierefrei gestaltet werden müssen. Wirtschaftsakteure müssen zudem die Nachverfolgbarkeit ihres Produkts gewährleisten und Informationspflichten erfüllen, um die Herkunft und den Vertrieb der Produkte nachvollziehbar zu machen. Die Bundesfachstelle dient als zentrale Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung für Unternehmen, insbesondere bei Fragen zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Die Stelle der Barrierefreiheit im Unternehmensalltag ist entscheidend, da sie maßgeblich zur Inklusion beiträgt und gesetzliche Vorgaben erfüllt werden müssen. Für Verbrauchers bedeutet das Gesetz, dass sie ein Recht auf barrierefreie Produkte und Dienstleistungen haben und ihre Ansprüche geltend machen können. Die Umsetzung der Anforderungen erfolgt in festgelegten Raten und Fristen, die von den Unternehmen einzuhalten sind.
Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeitende und höchstens 2 Millionen Euro bzw. 2 Millionen Euro Jahresumsatz) sind teilweise ausgenommen.
Was bedeutet “barrierefrei” konkret?
Digitale Barrierefreiheit orientiert sich an der internationalen Norm WCAG 2.1 Level AA. Das umfasst z. B.:
- Alternativtexte für Bilder sowie barrierefreie Texte und Text-Alternativen, um den Zugang für alle Menschen, insbesondere mit Sehbehinderungen, zu verbessern
- Hohe Farbkontraste
- Bedienbarkeit per Tastatur
- Klare Struktur & einfache Sprache
- Kompatibilität mit Screenreadern
Barrierefreie Videos und Video-Inhalte, etwa mit Untertiteln, sind essenziell, um die Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen zu gewährleisten. Jede Seite und alle Webseiten müssen barrierefrei gestaltet werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und die Nutzung im Internet für alle Menschen zu ermöglichen. Das Thema Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen, damit jeder Mensch gleichberechtigt am digitalen Leben teilhaben kann.
Auswirkungen auf HR & Recruiting
Besonders relevant ist das Gesetz für Personalabteilungen:
- Karriereseiten & Bewerbungsformulare müssen barrierefrei sein.
- Digitale Schulungen & Onboarding-Plattformen müssen zugänglich gestaltet werden.
- Diskriminierung vermeiden: Ein unzugängliches Bewerbungsverfahren kann als Benachteiligung gewertet werden.
Fristen & Pflichten
- Ab 28. Juni 2025: Neue Websites, Apps und Services müssen barrierefrei sein. Das betrifft insbesondere die Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetz Website in allen Bereichen.
- Ältere Systeme dürfen teilweise noch weiter betrieben werden, müssen aber angepasst werden, wenn sie grundlegend überarbeitet werden. Im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes sind dabei umfangreiche Änderungen an bestehenden Produkten und Dienstleistungen erforderlich, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
- Konformitätsnachweis: Unternehmen müssen dokumentieren, wie sie Barrierefreiheit sicherstellen.
Überwachung und Kontrolle
Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen für Websites, Produkte und Dienstleistungen wird im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Diese Behörden haben das Recht, Unternehmen sowohl stichprobenartig als auch anlassbezogen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt werden. Im Fokus stehen dabei nicht nur neue digitale Angebote, sondern auch bestehende Produkte und Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen. Werden Mängel festgestellt, können die Behörden Korrekturmaßnahmen anordnen und die Unternehmen zur Nachbesserung verpflichten. Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Marktüberwachungsbehörden ist dabei entscheidend, um die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen im Sinne des Gesetzes sicherzustellen und nachhaltige Verbesserungen zu erreichen.
Folgen von Verstößen
Wer die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes missachtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Unternehmen, die ihre Websites oder Dienstleistungen nicht barrierefrei gestalten, riskieren Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Darüber hinaus haben Verbraucher, Verbraucherinnen sowie anerkannte Einrichtungen die Möglichkeit, Verstöße bei der Marktüberwachungsbehörde zu melden. Dies kann dazu führen, dass betroffene Dienstleistungen eingestellt oder Produkte vom Markt genommen werden müssen. Die Einhaltung der Anforderungen des BFSG ist daher nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern schützt Unternehmen auch vor Imageschäden und wirtschaftlichen Nachteilen.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Häufig müssen bestehende Websites und digitale Dienstleistungen umfassend überarbeitet werden, um den Anforderungen des BFSG zu entsprechen. Dies kann mit zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden sein, insbesondere wenn interne Kompetenzen im Bereich Barrierefreiheit fehlen. Auch die kontinuierliche Anpassung an neue technische Standards und gesetzliche Vorgaben erfordert eine vorausschauende Planung und Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Unternehmen sollten daher frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, um Engpässe und unnötigen Druck kurz vor dem Stichtag zu vermeiden.
Lösungen für die Herausforderungen
Um die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes effizient zu erfüllen, können Unternehmen auf verschiedene Lösungsansätze zurückgreifen. Der Einsatz von barrierefreien Templates und Designsystemen für Websites und digitale Dienstleistungen erleichtert die technische Umsetzung und sorgt für eine konsistente Nutzererfahrung. Darüber hinaus empfiehlt es sich, auf die Expertise von Barrierefreiheitsspezialisten zu setzen, die Unternehmen bei der Analyse und Optimierung ihrer Angebote unterstützen. Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeitenden sind ebenfalls essenziell, um das notwendige Know-how im Unternehmen zu verankern und die nachhaltige Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen sicherzustellen.
Best Practices für die Barrierefreiheit
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Barrierefreiheit sollten Unternehmen auf bewährte Methoden setzen. Dazu gehört der Einsatz klarer und verständlicher Sprache auf Websites und in digitalen Dienstleistungen, um Informationen für alle Nutzergruppen zugänglich zu machen. Eine intuitive Navigation und logisch aufgebaute Seitenstrukturen erleichtern die Orientierung und Nutzung. Zudem ist es ratsam, alle Funktionen und Inhalte regelmäßig mit verschiedenen Hilfsmitteln – wie Screenreadern oder Tastaturnavigation – zu testen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des BFSG erfüllt werden. So können Unternehmen Barrieren frühzeitig erkennen und gezielt beseitigen.
Vorteile der Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bringt zahlreiche Vorteile für Unternehmen und ihre Kundinnen und Kunden. Eine barrierefreie Website oder Dienstleistung verbessert die Nutzererfahrung für alle Menschen, unabhängig von individuellen Einschränkungen. Dies führt zu einer höheren Kundenzufriedenheit, stärkt die Kundenbindung und erhöht das Vertrauen in das Unternehmen. Darüber hinaus erfüllen Unternehmen mit der konsequenten Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen nicht nur ihre gesetzlichen Pflichten, sondern positionieren sich auch als verantwortungsbewusste und inklusive Akteure im digitalen Wirtschaftsleben. So profitieren sowohl Unternehmen als auch Verbraucherinnen und Verbraucher von einer barrierefreien digitalen Welt.
Was ist jetzt zu tun?
- Ist-Analyse durchführen: Welche digitalen Angebote habt ihr, und wie barrierefrei sind sie?
- Barrierefreiheit einplanen: Bei neuen Projekten von Anfang an mitdenken.
- Externe Tests & Tools nutzen: Screenreader, Farbkontrast-Checks, etc.
- HR sensibilisieren & schulen: Damit Recruiting, Onboarding und internes Arbeiten inklusiv wird.
- Dokumentation nicht vergessen: Alles, was ihr macht, müsst ihr auch belegen können.
- Beratung in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, professionelle Beratung – etwa durch Fachstellen – zu nutzen.
Hinweis: Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Bei rechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit gesetzlichen Vorgaben, sollte ein Anwalt konsultiert werden.
Kein Nice to Have
Barrierefreiheit ist kein “Nice to Have” mehr, sondern gesetzliche Pflicht – und ein Gewinn für alle. Wer jetzt handelt, vermeidet Risiken, verbessert seine Reichweite und positioniert sich als inklusiver Arbeitgeber. Hooray für mehr Teilhabe!
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