Verpflegungsmehraufwand 2026: Die wichtigsten Pauschalen im Überblick

verpflegungsmehraufwand 2026

Einführung in den Verpflegungsmehraufwand

Der Verpflegungsmehraufwand ist ein wichtiger Aspekt bei Geschäftsreisen und Dienstreisen. Verpflegungsmehraufwand entsteht insbesondere bei beruflich veranlassten Reisen und Auswärtstätigkeiten, wenn Arbeitnehmer außerhalb ihrer Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte tätig werden.

Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand werden jährlich vom Bundesfinanzministerium (BMF) angepasst. Arbeitgeber und Unternehmen spielen eine zentrale Rolle bei der Abrechnung und Erstattung des Verpflegungsmehraufwands, da sie die steuerlichen Vorgaben umsetzen und die entsprechenden Beträge an ihre Mitarbeitenden auszahlen. Verschiedene Tätigkeiten im Rahmen von Dienstreisen können zu unterschiedlichen Ansprüchen auf Verpflegungspauschalen führen. Die Änderungen betreffen die Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung. Die neuen Pauschalen gelten ab Januar 2026 und sind im BMF-Schreiben veröffentlicht.

Grundlagen der Verpflegung

Die Verpflegungspauschalen sind ein wichtiger Teil der Reisekostenabrechnung. Sie dienen dazu, die Ausgaben für Mahlzeiten während der Reise pauschal abzudecken. Spesen, wie Verpflegungs- und Übernachtungskosten, können im Rahmen der Reisekostenabrechnung als steuerfreie Leistungen behandelt werden. Die Pauschalen werden nach der Dauer der Reise und der Art der Verpflegung berechnet. Der Wert der Sachbezüge und Pauschalen ist für die steuerliche Bewertung entscheidend und richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben. Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten sind ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Verpflegungsmehraufwands. Die Verpflegungspauschalen können als steuerfreie Sachbezüge behandelt werden.

Sachbezugswerte für Mahlzeiten

Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten werden jährlich angepasst. Die Bewertung dieser Sachbezüge erfolgt nach den amtlichen Sachbezugswerten gemäß den steuerlichen Vorschriften.

Die Werte betragen 2026 2,37 Euro für Frühstück, 4,57 Euro für Mittag- und Abendessen. Der Beitrag für Mahlzeiten, den der Arbeitgeber als Zuschuss oder Sachbezug gewährt, gilt als geldwerter Vorteil und kann entsprechend versteuert werden.

Die Sachbezugswerte gelten für alle Arbeitnehmer und sind im Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) veröffentlicht.

Die Werte sind wichtig für die Berechnung des Verpflegungsmehraufwands und der Reisekosten.

Pauschalen für Reisekosten

Die Reisekostenpauschalen umfassen Verpflegung, Übernachtung und Fahrtkosten, die steuerfrei erstattet werden können, wenn die gesetzlichen Regelungen beachtet werden. Auslandspauschalen variieren je nach Land und werden jährlich angepasst. Eine Tabelle zur Übersicht der aktuellen Pauschalen und Länderwerte ist empfehlenswert. Die Erstattung durch den Arbeitgeber ist steuerfrei, sofern die Nachweise korrekt sind.

Reisenebenkosten 2026

Die Reisenebenkosten umfassen Kosten wie Parkgebühren und Maut, die abgesetzt werden können. Belege sind erforderlich. Aktuelle Informationen zu Spesensätzen und Pauschalen sind wichtig für die Reisekostenabrechnung und Steuererklärung.

Steuerliche Behandlung von Reisekosten

Angestellte haben die Möglichkeit, ihre Reisekosten im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten abzusetzen, vorausgesetzt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die beruflich bedingte Reisen unternehmen, die damit verbundenen Kosten von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können, was zu einer geringeren Steuerlast führt. Darüber hinaus können die Reisekosten als steuerfreie Sachbezüge behandelt werden, was sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile bei der Steuer bietet. Diese Regelung ermöglicht es, bestimmte Kosten ohne zusätzliche Steuerbelastung zu erstatten. Es ist jedoch wichtig, dass die Reisekosten durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und der amtlichen Sachbezugswerte beachtet werden, um sicherzustellen, dass alles korrekt und nachvollziehbar ist. Die steuerliche Behandlung von Reisekosten spielt eine entscheidende Rolle für die Steuererklärung und erfolgt stets im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Verpflegung im Inland

Die Verpflegungspauschalen im Inland betragen 2026 28 Euro für eintägige Dienstreisen; diese Werte gelten für Deutschland. Die Pauschalen gelten für Frühstück, Mittag- und Abendessen. Die Pauschalen können als steuerfreie Sachbezüge behandelt werden. Die Verpflegung im Inland ist wichtig für die Reisekostenabrechnung und die Steuererklärung.

Pauschalen gelten als steuerfreie Sachbezüge

Die Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung gelten als steuerfreie Sachbezüge. Insbesondere die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen werden steuerlich als Sachbezug behandelt und können im Rahmen der Dienstreiseabrechnung geltend gemacht werden. Die Pauschalen können als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Pauschalen müssen durch Belege nachgewiesen werden. Die steuerliche Behandlung von Pauschalen ist wichtig für die Steuererklärung.

Anpassung der Pauschalen

Die Pauschalen werden jährlich vom Bundesfinanzministerium (BMF) angepasst. Im Rahmen dieser jährlichen Anpassung kommt es regelmäßig zu einer Erhöhung und Änderung der Pauschalen, um aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen. Grundlage hierfür ist der Entwurf einer Verordnung, der zunächst vom Bundeskabinett beschlossen wird. Nach Zustimmung des Bundesrates und der anschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl) treten die neuen amtlichen Sachbezugswerte in Kraft. Dieser Verfahrensablauf stellt sicher, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Besonders zum Jahreswechsel ist es wichtig, die neuen Werte in der Lohn- und Gehaltsabrechnung korrekt umzusetzen, um steuerliche Vorteile zu sichern und Compliance zu gewährleisten.

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Verpflegungsmehraufwand-Pauschalen 2026 sind wichtig für die Reisekostenabrechnung und Steuererklärung. Sie werden jährlich vom BMF angepasst, können steuerfrei sein und müssen durch Belege nachgewiesen werden.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand betragen 2026 28 Euro für eintägige Dienstreisen im Inland.
  • Die Pauschalen für Übernachtung betragen 2026 20 Euro pro Übernachtung.
  • Die Pauschalen können als steuerfreie Sachbezüge behandelt werden.
  • Die Pauschalen müssen durch Belege nachgewiesen werden.

Weitere Themen rund um Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand findest du in unseren weiterführenden Artikeln.

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