Urlaubsanspruch bei Kündigung

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Kündigung eines Mitarbeiters? Der Erholungsurlaub steht der betreffenden Person schließlich zu und eine Regelung muss her. Kann man den Urlaub auszahlen oder streichen? HoorayHR hat das Wichtigste rund um den Urlaubsanspruch bei Kündigung für Dich zusammengetragen.

Kurzübersicht Urlaubsanspruch bei Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung und auch bei einer fristlosen Kündigung bleibt der Anspruch auf bestehenden Urlaub erhalten. Können die jeweiligen Urlaubstage nicht bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen genommen werden, so können diese Tage ausgezahlt werden.

Es gibt zudem Regelungen zum entsprechenden Zeitraum einer Kündigung. Jeweils bis zum und nach dem 30.06. verändern sich die Rahmenbedingungen.

Kündigung vor und nach dem 30.06. eines Jahres

Der Stichtag 30.06. in der Jahresmitte hat Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch bei Kündigung.

Bei einer Kündigung bis 30.06.

Den Mitarbeitenden steht in diesem Fall 1/12 des jeweiligen Urlaubes für jeden Monat zu.

Bei einer Kündigung nach dem 30.06.

Den Mitarbeitenden steht in diesem Fall der gesetzliche Mindesturlaub zu.

Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Urlaubstage gewährleistet werden müssen. Der Mindesturlaub für eine Fünf-Tage-Woche beträgt 20 Tage. Abweichend hiervon sind natürlich Arbeitsverträge oder Tarifverträge. In diesen kann der Urlaubsanspruch bei Kündigung ebenfalls geregelt sein. Behalte jetzt mit dem Vertragsmanagement von HoorayHR alle Verträge im Blick und rechne den Urlaubsanspruch bei Kündigung noch leichter aus.

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass es nur Abweichungen nach oben gibt und der Mindestanspruch nicht unterschritten werden darf. Diese Zeiten gelten dann entsprechend als Grundlage zur Berechnung der Urlaubsansprüche. Für Teilzeitarbeit gelten andere Regelungen.

Verbleibender Urlaub muss im Falle einer Kündigung als Erholungsurlaub genommen werden. Nur dann, wenn dies zeitlich nicht mehr möglich ist, dann kannst Du Deinen Arbeitnehmern diese Tage vergüten. Mann nennt diese Praxis auch Urlaubsabgeltung.

Was passiert bei Kündigung mit dem Resturlaub?

Besteht Resturlaub aus dem letzten Arbeitsjahr, dann kann dieser im ersten Viertel des neuen Jahres genommen werden. Eigentlich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Erholungsurlaub auch im laufenden Jahr beansprucht wird. Nach dem ersten Jahresviertel musst Du als Arbeitgeber diesen Urlaub nicht mehr gewähren. Auch hier kommt es also auf den Kündigungszeitraum an. Im Normalfall müssen die offenen Urlaubstage in Anspruch genommen werden.

Probezeit: Der Urlaubsanspruch bei Kündigung

Auch während der Probezeit kann eine Kündigung erfolgen. Kommt es in dieser Zeit dazu, dass einem Arbeitgeber fristlosgekündigt werden muss, dann besteht auch für diese Mitarbeitenden der Urlaubsanspruch. Er besteht anteilig auf Grundlage der Länge der Probezeit. War diese drei Monate, so gelten diese als Grundlage der Berechnung für den Urlaubsanspruch bei Kündigung.

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