Rückgabe Arbeitsmittel nach Kündigung: Was Du als HR beachten musst

Rückgabe Arbeitsmittel

In jeder Personalabteilung gehört der Abschied eines Mitarbeitenden zum Alltag. Kündigungen – ob arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitig – bringen dabei nicht nur emotionale und organisatorische Herausforderungen mit sich, sondern werfen auch ganz praktische Fragen auf. Eine davon lautet: Wie läuft die Rückgabe von Arbeitsmitteln und Firmeneigentum nach der Kündigung von einem Arbeitnehmer ab?

Als HR-Verantwortliche:r solltest Du klare Prozesse und Regelungen etablieren, um Missverständnisse oder Verluste zu vermeiden. In diesem Beitrag erfährst Du, was genau zur Rückgabe gehört, wie Du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst und welche Tools Dich bei der Organisation unterstützen können, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Stichwort: Rückgabeprotokoll.

Rückgabe Arbeitsmittel nach Kündigung: Warum sie so wichtig ist

Ob Laptop, Smartphone oder Bürostuhl – im Laufe eines Arbeitsverhältnisses sammeln sich am Arbeitsplatz zahlreiche Arbeitsmittel an, für die es für den Mitarbeiter laut Arbeitsrecht in der Regel eine Rückgabepflicht gibt. Manchmal kommt es nach langer Nutzung zu einer sogenannten Überlassung bzw. Herausgabe und die Arbeitsmittel werden zum Eigentum des ehemaligen Mitarbeiters. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es essenziell, dass diese ordnungsgemäß zurückgegeben werden.

Nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht – auch datenschutzrechtlich spielt die Rückgabe eine zentrale Rolle. Gerade bei digitalen Geräten besteht das Risiko, dass sensible Unternehmensdaten zurückbleiben oder gar absichtlich mitgenommen werden.

Was zählt zu den Arbeitsmitteln?

Im Sinne des Arbeitsrechts sind Betriebsmittel alle Gegenstände, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Laptop, Monitor, Tastatur, Maus
  • Firmenhandy oder -tablet
  • Softwarelizenzen und Zugangskarten
  • Arbeitskleidung (z. B. in Handwerk oder Pflege)
  • Fahrzeuge oder Fahrräder (wenn überlassen) (Dienstwagen)
  • Geschäftsunterlagen
  • Büromöbel bei Homeoffice-Ausstattung

Je nach Branche und Position kann die Liste der Arbeitsmittel deutlich umfangreicher sein. Umso wichtiger ist es, dass Du als HR den Überblick behältst – am besten mithilfe eines digitalen Tools zur Arbeitsmittelverwaltung von HoorayHR. Eine Muster-Checkliste mit Anweisungen wie „PKW-Schlüssel und Handy abgeben“ kann den Organisatorischen Unterschied machen.

Rückgabe Arbeitsmittel nach Kündigung: Das solltest Du als HR beachten

Damit die Rückgabe der Arbeitsmittel nach Kündigung reibungslos funktioniert, solltest Du folgende Punkte beachten:

Klare Vereinbarungen treffen

Bereits beim Onboarding solltest Du dokumentieren, welche Arbeitsmittel zu welchen Zwecken überlassen werden. Idealerweise erfolgt dies über ein Übergabeprotokoll oder ein zentrales HR-System. Damit legst Du den Grundstein für eine spätere Rückgabe ohne Diskussion. Wird das nicht klar gemacht, kann es je nach Anspruchsgrundlagen im schlimmsten Fall zu einer Kündigungsschutzklage kommen, bei der dann auch ein Fachanwalt und das Arbeitsgericht eingeschaltet werden müssen.

Rückgabefristen und Modalitäten festlegen

Im Kündigungsfall solltest Du frühzeitig folgende Bedingungen mit dem Mitarbeitenden klären:

  • Deadline: Bis wann die Rückgabe erfolgen soll
  • Bestimmungen: Wo und wie die Rückgabe stattfinden soll (persönlich, postalisch, etc.)
  • Haftung: Wer für Schäden oder Verlust haftet

Diese Informationen kannst Du in einer Checkliste oder im Trennungsgespräch besprechen und schriftlich festhalten.

Rückgabe von Firmeneigentum bei Freistellung oder Remote-Work

Besonders wichtig ist die Rückgabe Arbeitsmittel nach Kündigung, wenn der Mitarbeitende freigestellt wird oder aus dem Homeoffice arbeitet. Hier ist eine persönliche Übergabe nicht immer möglich – Alternativen wie versicherter Versand, Abholung durch Kurier oder zentrale Sammelstellen im Büro sollten daher im Vorfeld bedacht werden.

Typische Fehler vermeiden

Einige häufige Fehler bei der Rückgabe von Arbeitsmitteln solltest Du als HR unbedingt vermeiden:

  • Fehlende Dokumentation der übergebenen Gegenstände
  • Keine klare Rückgabefrist definiert
  • Rückgabe erfolgt ohne Prüfung auf Vollständigkeit oder Funktionsfähigkeit
  • Datenschutzrechtliche Risiken durch ungesicherte Geräte

Was Du unbedingt tun solltest

  • Verwende ein zentrales Inventarsystem für Arbeitsmittel
  • Lass alle Ausstattungen bei Übergabe und Rückgabe dokumentieren
  • Kläre frühzeitig den Ablauf der Rückgabe (insbesondere bei Remote-Arbeit)
  • Sichere Geräte vor Rückgabe datenschutzkonform
  • Beziehe IT und Fachabteilungen bei der Prüfung ein

Rückgabe Arbeitsmittel nach Kündigung im Arbeitsvertrag regeln?

Ja – denn je klarer die Regelungen, desto konfliktfreier läuft die Rückgabe ab. Du solltest in Arbeitsverträgen oder Zusatzvereinbarungen festlegen:

  • Welche Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden
  • Dass diese nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzugeben sind
  • Was bei Schäden, Verlust oder verweigerter Rückgabe geschieht

Zusätzlich kannst Du in Betriebsvereinbarungen standardisierte Prozesse definieren, insbesondere bei größeren Unternehmen mit regelmäßigem Personalwechsel.

Rückgabe und Datenschutz

Ein besonders sensibles Thema im HR-Alltag ist der Datenschutz bei der Rückgabe von Arbeitsmitteln nach Kündigung. Dabei solltest Du:

  • Alle Firmengeräte auf verbleibende Daten prüfen
  • Datenträger sicher löschen oder zurücksetzen
  • Zugangsdaten und Passwörter deaktivieren
  • Softwarezugänge und Cloud-Accounts entziehen

Gerade hier empfiehlt es sich, eng mit der IT zusammenzuarbeiten und Checklisten zu nutzen.

Was tun, wenn Mitarbeitende Arbeitsmittel nicht zurückgeben?

Kommt es trotz aller Vereinbarungen zur Nicht-Rückgabe, solltest Du folgende Schritte einleiten:

  1. Schriftliche Erinnerung mit Fristsetzung
  2. Androhung rechtlicher Schritte oder Schadensersatz
  3. Letztlich: Lohnrückbehalt oder Klage (juristische Prüfung erforderlich)

Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt – aber auch Klarheit und rechtliche Absicherung.

Fazit: Die Rückgabe von Arbeitsmitteln ist mehr als eine Formalität

Die Rückgabe Arbeitsmittel nach Kündigung ist für Dich als HR kein nebensächliches Thema. Sie schützt das Unternehmen vor materiellen Verlusten, verhindert Datenschutzprobleme und sorgt für einen sauberen Abschluss des Arbeitsverhältnisses. Mit klaren Prozessen, digitaler Unterstützung und einer transparenten Kommunikation kannst Du Rückgaben effizient, rechtssicher und fair gestalten.

Wenn Du die Verwaltung Deiner Arbeitsmittel einfacher gestalten willst, wirf einen Blick auf unsere zentrale Lösung zur Arbeitsmittelverwaltung mit HoorayHR – für strukturierte Prozesse und weniger Stress im HR-Alltag.

FAQ: Rückgabe Arbeitsmittel nach Kündigung

1. Was tun, wenn Arbeitsmittel beschädigt zurückgegeben werden?

Der Arbeitgeber kann unter Umständen Schadensersatz verlangen – wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Eine rechtliche Prüfung ist hier sinnvoll.

2. Können Mitarbeitende Arbeitsmittel behalten, wenn sie nicht mehr gebraucht werden?

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Ohne Freigabe durch das Unternehmen besteht die Pflicht zur vollständigen Rückgabe – auch bei alten oder ausgemusterten Geräten.

3. Was gilt für Softwarelizenzen und digitale Zugänge?

Diese müssen mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses deaktiviert oder übertragen werden. Zugänge sollten HR-seitig systematisch dokumentiert und gelöscht werden.

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