Firmenwagen wie versteuern: Tipps für eine optimale Steuerstrategie

Firmenwagen Versteuern

Der Firmenwagen gehört in vielen Unternehmen zum festen Bestandteil moderner Vergütungsmodelle. Doch sobald ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, stellt sich eine wichtige Frage: Firmenwagen – wie versteuern? Gerade in der HR-Abteilung ist es essenziell, über steuerliche Regelungen im Zusammenhang mit Dienstfahrzeugen Bescheid zu wissen. Dieser Artikel liefert Dir eine praxisnahe Übersicht – von den gängigen Versteuerungsmethoden bis zu hilfreichen Tools für die Umsetzung in der Lohnabrechnung.

Warum ist die Versteuerung von Firmenwagen für HR relevant?

Ob E-Autos oder Plug-In-Hybrid: Als HR-Verantwortliche oder Verantwortlicher kümmerst Du Dich nicht nur um Vertragsmodalitäten und Mitarbeiterbenefits, sondern auch um deren steuerlich korrekte Umsetzung. Die Frage „Firmenwagen – wie versteuern?“ betrifft sowohl die Personalverwaltung als auch die monatliche Gehaltsabrechnung.

Vor allem, wenn ein Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen wird, entstehen geldwerte Vorteile, die korrekt versteuert werden müssen. Das betrifft sowohl die Lohnabrechnung als auch die Kommunikation mit Mitarbeitenden, die über ihre steuerliche Belastung informiert werden möchten.

Firmenwagen – wie versteuern? Zwei gängige Methoden im Überblick

1. Die 1 %-Regelung

Die sogenannte Ein-Prozent-Regelung ist die wohl bekannteste Methode zur Versteuerung von Firmenwagen. Sie kommt zum Einsatz, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.

So funktioniert’s:

  • Monatlich wird bei der 1-Prozent-Regelung 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs dem Bruttogehalt als geldwerter Vorteil hinzugerechnet.
  • Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen zusätzlich 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer Entfernung hinzu.

2. Fahrtenbuch-Methode

Steuervorteile für Unternehmer? Diese „Fahrtenbuchmethode“ ist aufwändiger als die 1% Regelung, kann aber steuerlich günstiger sein – vor allem bei geringem Privatanteil durch den Arbeitnehmer.

Voraussetzungen:

  • Lückenlos und manipulationssicher geführtes Fahrtenbuch
  • Dokumentation jeder einzelnen Fahrt mit Angaben zu Datum, Kilometerstand, Reisezweck, Start- und Zielort
  • Spart dem Arbeitgeber oft Steuern im Vergleich zur 1-Prozent-Regel

Im Vergleich:

Methode Vorteile Nachteile
1 %-Regelung Einfach, keine Aufzeichnungen nötig Kann bei teuren Autos teuer werden
Fahrtenbuch Günstigere Besteuerung beim Finanzamt Hoher Dokumentationsaufwand

Was zählt zum Bruttolistenpreis?

Gerade bei der 1 %-Regelung ist die Ermittlung des Bruttolistenpreises für die Dienstwagenbesteuerung und KFZ Kosten zentral. Es zählt der Neupreis des Fahrzeugs inklusive aller werkseitigen Sonderausstattungen – auch wenn der Wagen gebraucht oder mit Rabatt erworben wurde. Das gilt, egal ob das Dienstfahrzeug ein Plug-In-Hybride oder eines der Elektroautos ist. Als HR solltest Du daher auf vollständige Dokumentationen achten, wenn Du die Frage „Firmenwagen – wie versteuern?“ zuverlässig beantworten willst.

Auf diese Punkte solltest Du als HR besonders achten

Wenn Du in Deiner HR-Rolle mit Firmenwagenregelungen zu tun hast, helfen Dir diese Punkte dabei, den Überblick zu behalten:

  • Vertraglich klar geregelt: Wird der Firmenwagen auch privat genutzt? Ist die private Nutzung erlaubt und wie wird sie festgehalten? Wird sie dem Angestellten anstelle einer Gehaltserhöhung oder zusätzlich zum Einkommen angeboten?
  • Versteuerungsmethode definiert: Wurde eine Entscheidung zwischen 1 %-Regelung und Fahrtenbuch getroffen?
  • Kommunikation mit Mitarbeitenden: Sind die steuerlichen Auswirkungen bekannt und verständlich erklärt? Eine Antwort zur PKW Nutzung des Firmenwagens sollte abgewartet werden, um sich ein genaues Bild vom Verständnis des Angestellten zu machen.
  • Dokumentation: Liegen alle relevanten Fahrzeugdaten (z. B. Bruttolistenpreis) vor?

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Typische Fehler vermeiden

Damit die Frage „Firmenwagen – wie versteuern?“ nicht zum Stolperstein wird, solltest Du folgende Fehler vermeiden:

  • Unvollständige Angaben zum Bruttolistenpreis
  • Fehlende Zustimmung zur Privatnutzung im Arbeitsvertrag
  • Unzureichende oder fehlerhafte Fahrtenbücher anstelle der Ein-Prozent-Regel
  • Keine klare Zuordnung der Versteuerungsmethode
  • Fehlende oder falsche Berechnung des geldwerten Vorteils in der Gehaltsabrechnung

Praxisbeispiel: So kann es in der Gehaltsabrechnung aussehen

Nutzt eine Mitarbeiterin einen Elektro-Firmenwagen zur Mobilität mit einem Brutto Listenpreis von 40.000 €, ergibt sich bei der 1 %-Regelung ein geldwerter Vorteil von 400 € monatlich. Bei 20 km Arbeitsweg kommt zusätzlich ein Preis von 240 € (0,03 % von 40.000 € × 20 km) hinzu. Insgesamt wird also ein geldwerter Vorteil von 640 € dem Bruttoeinkommen hinzugerechnet – dieser ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, wird also Teil der Steuerlast. Vergesse auch nicht die KFZ Steuer.

Firmenwagen – wie versteuern? Eine strukturierte HR-Checkliste

Damit Du in der Praxis nichts übersiehst, kannst Du Dich an dieser Checkliste orientieren:

  1. Ist ein Firmenwagen vertraglich geregelt? Wie steht es um die Dienstwagen Versteuerung?
  2. Wurde die private Nutzung eindeutig festgehalten?
  3. Liegt der Bruttolistenpreis vollständig vor?
  4. Ist die Versteuerungsmethode definiert?
  5. Wird ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt (falls nötig)?
  6. Sind die Berechnungen korrekt in der Lohnabrechnung abgebildet?

Fazit: Klarheit schaffen für Mitarbeitende und HR

Die Frage „Firmenwagen – wie versteuern?“ ist für HR-Abteilungen kein Randthema, sondern eine zentrale Herausforderung im Alltag. Mit fundiertem Wissen, strukturierten Prozessen und klarer Kommunikation kannst Du steuerliche Risiken vermeiden und Mitarbeitenden transparente Informationen bieten. Egal, ob Du die 1 %-Regelung oder das Fahrtenbuch bevorzugst – wichtig ist, dass die Regelungen nachvollziehbar und korrekt umgesetzt werden.

Wenn Du Dich tiefer mit dem Thema Arbeitsmittel in der HR beschäftigen möchtest, findest Du weitere hilfreiche Informationen auf HoorayHR.

FAQ: Firmenwagen – wie versteuern?

1. Muss ich die private Nutzung eines Firmenwagens immer versteuern?

Ja. Sobald ein Firmenwagen privat genutzt wird, entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss – entweder über die 1 %-Regelung oder per Fahrtenbuch.

2. Was zählt alles als Teil des Brutto Listenpreises bei der 1 %-Regelung?

Der Bruttolistenpreis umfasst den Neupreis inklusive aller werkseitigen Sonderausstattungen – unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis oder Rabatten.

3. Für wen lohnt sich ein Fahrtenbuch?

Ein Fahrtenbuch lohnt sich besonders für Mitarbeitende mit geringer privater Nutzung oder kurzen Arbeitswegen, da die tatsächlichen Kosten oft niedriger ausfallen als bei der Pauschalmethode.

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