BAG Arbeitszeiterfassung: Was HR jetzt wissen muss

Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet das BAG-Urteil zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
- Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung: Was bedeutet das für HR?
- Welche Anforderungen muss ein Zeiterfassungssystem erfüllen?
- Was bedeutet das konkret in der Praxis?
- Vorteile digitaler Zeiterfassung für HR
- Fazit: Was Du jetzt tun solltest
- Häufige Fragen zur BAG Arbeitszeiterfassung (FAQ)
Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung hat sich für viele HR-Abteilungen einiges verändert. Doch was bedeutet das konkret für Dich als Personalverantwortliche*r? Welche Pflichten ergeben sich daraus – und wie kannst Du diesen effizient und rechtssicher nachkommen?
In diesem Beitrag erfährst Du alles Wichtige zur BAG Arbeitszeiterfassung, welche Auswirkungen das Urteil auf Dein Unternehmen hat und wie moderne Tools Dich dabei unterstützen können, das Arbeitsrecht als Arbeitgeber einzuhalten.
Was bedeutet das BAG-Urteil zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht den Beschluss getroffen: Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Die Entscheidung stützt sich auf ein früheres Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und betrifft Unternehmen unabhängig von Branche oder Größe.
Kernaussagen des Urteils
- Arbeitgeber müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Zeiterfassung einführen – im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes.
- Die Erfassungspflicht gilt unabhängig davon, ob Vertrauensarbeitszeit vereinbart wurde.
- Auch mobile Arbeit und Homeoffice fallen unter die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Die rechtliche Grundlage für dieses Urteil liefert das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG), das durch die Auslegung des BAG konkretisiert wurde.
Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung: Was bedeutet das für HR?
Die BAG Arbeitszeiterfassung betrifft insbesondere die HR-Abteilungen, denn hier laufen viele der operativen und strategischen Maßnahmen zusammen. Für Dich als Verantwortliche*r bedeutet das:
- Du musst laut Gesetz ein geeignetes System zur Zeiterfassung bereitstellen.
- Du musst ArbeitnehmerInnen über ihre Rechte und Pflichten informieren.
- Du musst sicherstellen, dass die Zeiterfassung ordnungsgemäß und regelmäßig erfolgt.
- Du musst Daten korrekt dokumentieren und bei Bedarf vorlegen können.
Fehlt ein solches System, drohen nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen, sondern auch Risiken im Bereich des Datenschutzes und der Compliance.
Welche Anforderungen muss ein Zeiterfassungssystem erfüllen?
Damit Du die Vorgaben zur BAG Arbeitszeiterfassung einhalten kannst, sollte das System einige Mindestanforderungen erfüllen:
Ein gutes Zeiterfassungssystem ist:
- Zugänglich – für alle Mitarbeitenden, egal ob im Büro oder im Homeoffice
- Rechtskonform – erfüllt alle Anforderungen des BAG und des ArbZG
- Transparent – Mitarbeitende können ihre Daten jederzeit einsehen
- Flexibel – anpassbar an verschiedene Arbeitsmodelle wie Gleitzeit oder Teilzeit
- Automatisiert – reduziert manuellen Aufwand und Fehlerquellen
Was bedeutet das konkret in der Praxis?
Viele Unternehmen fragen sich: Wie setze ich die BAG Arbeitszeiterfassung konkret um? Hier ein Beispiel für typische Anwendungsfälle:
Im Büro:
- Terminal zur Ein- und Ausstempelung am Eingang
- Ergänzung durch App oder Weblösung für Pausen
Im Homeoffice:
- Digitale Zeiterfassung per App oder Browser
- Automatisierte Erinnerungen zur Erfassung der Arbeitszeit
Unterwegs:
- Mobile App für Projektzeiten und Reisekosten
- GPS-gestützte Erfassung bei Bedarf
Vorteile digitaler Zeiterfassung für HR
Mit einem digitalen Tool zur BAG Arbeitszeiterfassung schaffst Du nicht nur Rechtssicherheit, sondern profitierst auch von vielen weiteren Vorteilen:
- Weniger Verwaltungsaufwand durch automatisierte Prozesse
- Bessere Planbarkeit von Kapazitäten, Überstunden und Abwesenheiten
- Schnelle Auswertungen für Lohnbuchhaltung und Management
- Mehr Transparenz für Mitarbeitende und Führungskräfte
- Integration in HR-Prozesse wie Urlaubsverwaltung oder Projektmanagement
Fazit: Was Du jetzt tun solltest
Die Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung stellt neue Anforderungen an alle Unternehmen – und besonders an Dich als HR-Verantwortliche*n. Wichtig ist, jetzt zu handeln und ein rechtssicheres, modernes Zeiterfassungssystem einzuführen.
Die nächsten Schritte für Dich:
- Analysiere den aktuellen Stand der Zeiterfassung in Deinem Unternehmen
- Informiere Dich über digitale Lösungen zur Zeiterfassung
- Integriere das neue System in Deine HR-Prozesse
- Schulen Deine Mitarbeitenden im Umgang mit dem Tool
Mehr Informationen gesucht? Hier geht’s zu unserer Infoseite.
Häufige Fragen zur BAG Arbeitszeiterfassung (FAQ)
Ja, laut BAG-Urteil sind alle Arbeitgeber in Deutschland zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Ja, aber sie muss mit einer Zeiterfassung kombiniert werden. Die reine Vertrauensarbeitszeit ohne Erfassung reicht nicht mehr aus. Aktuell gibt es noch keine gesetzliche Frist, aber das BAG-Urteil gilt unmittelbar. Unternehmen sollten deshalb jetzt aktiv werden und geeignete Systeme einführen.Muss jedes Unternehmen die Arbeitszeit erfassen?
Ist Vertrauensarbeitszeit weiterhin erlaubt?
Gibt es eine gesetzliche Frist zur Umsetzung?
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