Urlaubsgeld: Alles was du wissen solltest

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Tipp: Mit unserem Abwesenheitsmanagement behältst Du die Urlaube Deiner Mitarbeitenden stets übersichtlich im Blick. Auf diese Weise kannst du personellen Engpässen zu beliebten Stoßzeiten vorbeugen.

Jeder Arbeitnehmer erwartet sehnlichst seinen Urlaub, um sich zu erholen und wieder Kraft zu tanken. Doch bei dem Gedanken auf Urlaub kommt automatisch auch die Frage, wie das mit dem Urlaubsgeld aussieht. Wird dieses gewährt, sind Mitarbeitende oft sehr dankbar. Das Urlaubsgeld macht die Finanzierung eines Urlaubs erst richtig möglich und stellt eine entsprechende Wertschätzung gegenüber Deiner Mitarbeitenden dar. Wir möchten hier bei HoorayHR einigen Fragen rund um das Thema Urlaubsgeld und dessen Berechnung nachgehen.

Was genau ist Urlaubsgeld?

Bei Urlaubsgeld handelt es sich um ein vom Arbeitgeber freiwillig gezahltes Entgelt, damit Arbeitnehmer ihren Urlaub besser finanzieren können. Diese Sonderzahlung, dass “Urlaubsgeld”, wurde in den 60er-Jahren in verschiedenen Branchen eingeführt und in manchen auch tarifvertraglich festgesetzt. Der Grund hierfür war es, vielen Arbeitnehmern einen Urlaub zu ermöglichen. Bei der Festsetzung des entsprechenden Urlaubsgeldes in Arbeits- oder Tarifverträgen wird das Urlaubsgeld oft in den Monaten Mai/Juni ausgezahlt. Hierbei gibt es auch Ausnahmen.

Tarifverträge und Urlaubsgeld sind jedoch auch heutzutage eng verbunden. So besagt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung, dass im Jahr 2022 mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer ohne weitere Zusatzzahlung ihren Urlaub konsumieren.

Wichtig zu wissen: Das Urlaubsgeld ist nicht zu vergleichen mit dem Urlaubsentgelt! Urlaubsentgelt ist eine vom Gesetz vorgeschriebene Weiterzahlung des Entgelts während des Urlaubs von Mitarbeitenden. Grundlage hierfür ist das Bundesurlaubsgesetz Paragraph 11. Urlaubsgeld wird, falls ein Arbeitgeber dieses gewährt, zusätzlich zum Urlaubsentgelt gezahlt.

In jedem Fall bringst Du Deinen Mitarbeitenden auf diese Weise eine erhebliche Wertschätzung entgegen. Dies ist überaus förderlich für die Mitarbeiterzufriedenheit und das Betriebsklima. Selbst dann, wenn es sich um eine kleine Aufwendung handelt, freuen sich Mitarbeitende sehr darüber.

Wie wird Urlaubsgeld berechnet?

Damit Du als Arbeitgeber das Urlaubsgeld berechnen kannst, müssen die Regelungen hierfür bekannt sein. Diese Regelungen können im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung verankert sein.

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, um das Urlaubsgeld an ihre Arbeitnehmer zu bezahlen. Zu diesen Möglichkeiten zählen zum Beispiel:

  • ein fixer Betrag jährlich
  • ein fixer Betrag pro Urlaubstag
  • ein Anteil des monatlichen Entgeltes

Wie viel Prozent das Urlaubsgeld vom Bruttoarbeitsentgelt ausmacht, kommt daher auf die vertragliche Regelung und auf das Verhandlungsgeschick des jeweiligen Arbeitnehmers an. Es gibt keine bestimmte Höhe, welche eingehalten werden müsste. Wird das Urlaubsgeld freiwillig gezahlt, weil es keine entsprechende Verpflichtung dazu gibt, dann können diese Berechnungsgrundlagen trotzdem herangezogen werden.