{"id":35637,"date":"2026-10-23T14:50:16","date_gmt":"2026-10-23T12:50:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hoorayhr.io\/de\/hr-lexikon\/\/"},"modified":"2026-10-29T14:45:31","modified_gmt":"2026-10-29T13:45:31","slug":"resturlaub","status":"publish","type":"knowledgebase","link":"https:\/\/www.hoorayhr.io\/de\/hr-lexikon\/resturlaub\/","title":{"rendered":"Resturlaub: Verfall, \u00dcbertrag und Auszahlung"},"content":{"rendered":"

Resturlaub sind die Urlaubstage, die Besch\u00e4ftigte bis zum Ende des Kalenderjahres nicht genommen haben. Grunds\u00e4tzlich verf\u00e4llt Resturlaub am Jahresende. Bei dringenden betrieblichen oder pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden kann er ins n\u00e4chste Jahr \u00fcbertragen werden. Dann muss er meist bis Ende M\u00e4rz des Folgejahres genommen werden. Verfallen darf der Resturlaub nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses wird nicht genommener Resturlaub ausgezahlt.<\/p>\n

Was ist Resturlaub?<\/h2>\n

Resturlaub ist der Teil des j\u00e4hrlichen Urlaubsanspruchs, den Besch\u00e4ftigte zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht genommen haben. Meist ist damit der Stand am Jahresende gemeint. Hat eine Mitarbeiterin einen Jahresurlaub von 30 Urlaubstagen und davon 26 genommen, bleiben vier Tage Resturlaub.<\/p>\n

Der Urlaubsanspruch setzt sich aus dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem vertraglichen Mehrurlaub zusammen. Der gesetzliche Mindesturlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und betr\u00e4gt bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage. Viele Unternehmen gew\u00e4hren mehr Urlaubstage, etwa 25 oder 30 Tage im Jahr. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zum gesetzlichen Mindesturlaub<\/a>.<\/p>\n

F\u00fcr HR ist Resturlaub ein wichtiges Thema, weil er Planung, Kosten und Fristen betrifft. Wer den \u00dcberblick \u00fcber alle Urlaubskonten beh\u00e4lt, vermeidet Streit am Jahresende. Eine digitale Abwesenheitsverwaltung<\/a> zeigt dir jederzeit, wie viel Resturlaub bei jeder Person \u00fcbrig ist.<\/p>\n

Verf\u00e4llt Resturlaub am Jahresende?<\/h2>\n

Resturlaub verf\u00e4llt grunds\u00e4tzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, aber nur unter einer wichtigen Bedingung. Der Arbeitgeber muss seine Besch\u00e4ftigten vorher auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen haben. Hat er das nicht getan, verf\u00e4llt der Resturlaub nicht. Der Urlaub bleibt dann bestehen und wandert ins n\u00e4chste Jahr.<\/p>\n

Diese Hinweispflicht hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren deutlich gest\u00e4rkt. Der Arbeitgeber muss rechtzeitig und klar informieren, wie viele Urlaubstage noch offen sind. Au\u00dferdem muss er dazu auffordern, den Urlaub zu nehmen, und auf die Folgen hinweisen, wenn das nicht passiert. Am besten geschieht das schriftlich, zum Beispiel per E-Mail im Herbst.<\/p>\n

Die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers beim Thema Resturlaub:<\/p>\n<\/p>\n