{"id":35637,"date":"2026-10-23T14:50:16","date_gmt":"2026-10-23T12:50:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hoorayhr.io\/de\/hr-lexikon\/\/"},"modified":"2026-10-29T14:45:31","modified_gmt":"2026-10-29T13:45:31","slug":"resturlaub","status":"publish","type":"knowledgebase","link":"https:\/\/www.hoorayhr.io\/de\/hr-lexikon\/resturlaub\/","title":{"rendered":"Resturlaub: Verfall, \u00dcbertrag und Auszahlung"},"content":{"rendered":"
Resturlaub sind die Urlaubstage, die Besch\u00e4ftigte bis zum Ende des Kalenderjahres nicht genommen haben. Grunds\u00e4tzlich verf\u00e4llt Resturlaub am Jahresende. Bei dringenden betrieblichen oder pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden kann er ins n\u00e4chste Jahr \u00fcbertragen werden. Dann muss er meist bis Ende M\u00e4rz des Folgejahres genommen werden. Verfallen darf der Resturlaub nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses wird nicht genommener Resturlaub ausgezahlt.<\/p>\n
Resturlaub ist der Teil des j\u00e4hrlichen Urlaubsanspruchs, den Besch\u00e4ftigte zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht genommen haben. Meist ist damit der Stand am Jahresende gemeint. Hat eine Mitarbeiterin einen Jahresurlaub von 30 Urlaubstagen und davon 26 genommen, bleiben vier Tage Resturlaub.<\/p>\n
Der Urlaubsanspruch setzt sich aus dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem vertraglichen Mehrurlaub zusammen. Der gesetzliche Mindesturlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und betr\u00e4gt bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage. Viele Unternehmen gew\u00e4hren mehr Urlaubstage, etwa 25 oder 30 Tage im Jahr. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zum gesetzlichen Mindesturlaub<\/a>.<\/p>\n F\u00fcr HR ist Resturlaub ein wichtiges Thema, weil er Planung, Kosten und Fristen betrifft. Wer den \u00dcberblick \u00fcber alle Urlaubskonten beh\u00e4lt, vermeidet Streit am Jahresende. Eine digitale Abwesenheitsverwaltung<\/a> zeigt dir jederzeit, wie viel Resturlaub bei jeder Person \u00fcbrig ist.<\/p>\n Resturlaub verf\u00e4llt grunds\u00e4tzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, aber nur unter einer wichtigen Bedingung. Der Arbeitgeber muss seine Besch\u00e4ftigten vorher auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen haben. Hat er das nicht getan, verf\u00e4llt der Resturlaub nicht. Der Urlaub bleibt dann bestehen und wandert ins n\u00e4chste Jahr.<\/p>\n Diese Hinweispflicht hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren deutlich gest\u00e4rkt. Der Arbeitgeber muss rechtzeitig und klar informieren, wie viele Urlaubstage noch offen sind. Au\u00dferdem muss er dazu auffordern, den Urlaub zu nehmen, und auf die Folgen hinweisen, wenn das nicht passiert. Am besten geschieht das schriftlich, zum Beispiel per E-Mail im Herbst.<\/p>\n Die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers beim Thema Resturlaub:<\/p>\n<\/p>\n \n Mehr zu den Regeln liest du in unserem Artikel zum Verfall von Urlaub<\/a>. Die genauen und aktuellen Regelungen findest du beim Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales (BMAS).<\/p>\n Ja, Resturlaub kann ins n\u00e4chste Jahr \u00fcbertragen werden, wenn dringende betriebliche oder pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde das rechtfertigen. Dann muss der \u00fcbertragene Resturlaub in der Regel bis zum 31. M\u00e4rz des Folgejahres genommen werden. Danach verf\u00e4llt er, sofern der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nachgekommen ist.<\/p>\n Typische Gr\u00fcnde f\u00fcr die \u00dcbertragung von Resturlaub sind:<\/p>\n<\/p>\n \n F\u00fcr den vertraglichen Mehrurlaub k\u00f6nnen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eigene Regelungen treffen. Manche Unternehmen erlauben, den Resturlaub bis Ende Juni zu nehmen, andere schlie\u00dfen eine \u00dcbertragung des Mehrurlaubs aus. Pr\u00fcfe deshalb immer, was in euren Vertr\u00e4gen steht.<\/p>\n Vom Grundsatz, dass Resturlaub am Jahresende oder nach dem \u00dcbertragungszeitraum verf\u00e4llt, gibt es mehrere Ausnahmen. Der Gesetzgeber hat im Bundesurlaubsgesetz nur den Grundsatz geregelt. Die Ausnahmen haben vor allem die Gerichte im Arbeitsrecht entwickelt, und sie betreffen in der Praxis viele F\u00e4lle.<\/p>\n Die wichtigsten Ausnahmen beim Verfall von Resturlaub:<\/p>\n<\/p>\n \n Ein weiterer Punkt ist die Verj\u00e4hrung. Auch hier spielt die Hinweispflicht des Arbeitgebers eine Rolle: Ohne Hinweis kann sich \u00fcber Jahre ein gro\u00dfer Anspruch ansammeln. Unser Tipp: Erinnere jedes Jahr schriftlich an offene Urlaubstage und bewahre die Nachricht auf. Die genauen Fristen und den aktuellen Stand zum Recht auf Urlaub findest du beim BMAS.<\/p>\n Bei Krankheit verf\u00e4llt Resturlaub nicht wie \u00fcblich am Jahresende oder Ende M\u00e4rz. Wer wegen Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen konnte, beh\u00e4lt den Urlaubsanspruch l\u00e4nger. Bei langer Arbeitsunf\u00e4higkeit verf\u00e4llt der gesetzliche Urlaubsanspruch erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.<\/p>\n Ein Beispiel: Eine Person ist ab Oktober 2025 langzeitkrank und kann ihren Resturlaub aus 2025 nicht nehmen. Der Urlaub aus 2025 verf\u00e4llt dann fr\u00fchestens Ende M\u00e4rz 2027. Kommt die Person vorher zur\u00fcck, nimmt sie den Resturlaub nach der R\u00fcckkehr. Wird jemand w\u00e4hrend des Urlaubs krank, gelten eigene Regeln, die wir im Artikel Krank w\u00e4hrend des Urlaubs<\/a> erkl\u00e4ren.<\/p>\n Bei einer K\u00fcndigung gilt: Resturlaub sollte m\u00f6glichst noch w\u00e4hrend der K\u00fcndigungsfrist genommen werden. Erst wenn das nicht mehr m\u00f6glich ist, wird der Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ausgezahlt. Das gilt unabh\u00e4ngig davon, wer gek\u00fcndigt hat.<\/p>\n Wie viel Resturlaub bei K\u00fcndigung zusteht, h\u00e4ngt vom Zeitpunkt der K\u00fcndigung ab. Endet das Arbeitsverh\u00e4ltnis in der ersten Jahresh\u00e4lfte, haben Besch\u00e4ftigte in der Regel Anspruch auf ein Zw\u00f6lftel des Jahresurlaubs pro vollem Besch\u00e4ftigungsmonat. Endet es in der zweiten Jahresh\u00e4lfte nach mehr als sechs Monaten Besch\u00e4ftigung, steht ihnen mindestens der volle gesetzliche Urlaub zu.<\/p>\n Ein Mitarbeiter hat 30 Urlaubstage pro Jahr und verl\u00e4sst das Unternehmen zum 30. April. Bis dahin hat er vier volle Monate gearbeitet. Sein anteiliger Urlaubsanspruch betr\u00e4gt 30 \u00f7 12 \u00d7 4 = 10 Tage. Hat er bereits drei Tage genommen, bleiben sieben Tage Resturlaub. Diese nimmt er in der K\u00fcndigungsfrist oder bekommt sie ausgezahlt.<\/p>\n Was du tun kannst, wenn der Urlaub in der K\u00fcndigungsfrist nicht genehmigt wird, liest du im Artikel Arbeitgeber verweigert Urlaub nach K\u00fcndigung<\/a>. Wie du den Urlaubsanspruch allgemein ermittelst, zeigt unser Beitrag zur Berechnung des Urlaubsanspruchs<\/a>.<\/p>\n Resturlaub auszahlen ist in einem laufenden Arbeitsverh\u00e4ltnis grunds\u00e4tzlich nicht vorgesehen. Urlaub dient der Erholung, deshalb soll er genommen und nicht in Geld getauscht werden. Eine Auszahlung des gesetzlichen Urlaubs ist nur bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses m\u00f6glich, wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann.<\/p>\n F\u00fcr den vertraglichen Mehrurlaub k\u00f6nnen Arbeitgeber und Besch\u00e4ftigte abweichende Regelungen treffen. Manche Unternehmen erlauben, einzelne Tage aus dem Mehrurlaub auszuzahlen. Die Auszahlung ist dann normales Arbeitsentgelt und unterliegt Steuern und Sozialabgaben. Halte solche Vereinbarungen immer schriftlich fest, damit es sp\u00e4ter keine Missverst\u00e4ndnisse \u00fcber die Zahl der Tage gibt.<\/p>\n Die H\u00f6he der Auszahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten Wochen vor dem Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. F\u00fcr ein Bruttogehalt von 3.900 \u20ac im Monat bei einer 5-Tage-Woche liegt der Wert pro Urlaubstag bei rund 180 \u20ac. Sieben Tage Resturlaub ergeben dann etwa 1.260 \u20ac brutto.<\/p>\n Resturlaub, den Besch\u00e4ftigte vor Beginn der Elternzeit nicht genommen haben, geht nicht verloren. Er wird auf die Zeit nach der Elternzeit \u00fcbertragen und kann im laufenden oder im n\u00e4chsten Urlaubsjahr nach der R\u00fcckkehr genommen werden. Endet das Arbeitsverh\u00e4ltnis w\u00e4hrend oder direkt nach der Elternzeit, wird der Resturlaub ausgezahlt.<\/p>\n Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch f\u00fcr jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zw\u00f6lftel k\u00fcrzen. Das muss er aber ausdr\u00fccklich erkl\u00e4ren. Wer in Teilzeit w\u00e4hrend der Elternzeit arbeitet, beh\u00e4lt den anteiligen Urlaub. Wie du die Elternzeit planst, liest du im Artikel zur Berechnung der Elternzeit<\/a>.<\/p>\n In der Praxis entsteht der meiste \u00c4rger mit Resturlaub, weil niemand rechtzeitig den \u00dcberblick hat. Urlaub steht in einer Excel-Tabelle, Antr\u00e4ge kommen per E-Mail, und im Dezember wollen pl\u00f6tzlich alle gleichzeitig frei. Mit einer vorausschauenden Urlaubsplanung vermeidest du das.<\/p>\n<\/p>\n \n Ein hoher Resturlaub bei vielen Personen ist auch ein Signal. Er kann zeigen, dass das Team zu viel Arbeit hat, um sich frei zu nehmen. Sprich das an, bevor Ersch\u00f6pfung und Fehlzeiten steigen.<\/p>\n Ein Blick auf die Zahlen hilft dabei. Vergleiche im Sommer, wie viel Urlaub jede Abteilung bereits genommen hat. Liegt ein Team deutlich hinter den anderen, plane gemeinsam mit der Teamleitung, wann die Besch\u00e4ftigten ihren Urlaub nehmen. So verteilt sich die Urlaubsnahme \u00fcber das Jahr, und im Dezember fehlt nicht das halbe Team. Die Frage, wer zwischen den Feiertagen frei bekommt, kl\u00e4rst du am besten schon im Herbst.<\/p>\n HoorayHR ist eine All-in-one-HR-Software f\u00fcr KMU, mit der du Urlaub und Resturlaub f\u00fcr das ganze Team an einem Ort verwaltest. Urlaubssalden berechnen wir automatisch. Mitarbeitende sehen in der App jederzeit, wie viele Urlaubstage sie schon genommen haben und wie viel Resturlaub noch \u00fcbrig ist. Ihren Urlaubsanspruch und alle Abwesenheiten haben sie damit immer im Blick.<\/p>\n Besch\u00e4ftigte stellen Urlaubsantr\u00e4ge per App oder im Browser, und du genehmigst sie mit einem Klick. Im Firmenkalender siehst du, wer wann abwesend ist, und planst so den Abbau von Resturlaub, ohne dass das Team unbesetzt bleibt. Eigene Abwesenheitsarten legst du selbst an, etwa f\u00fcr Sonderurlaub oder unbezahlten Urlaub<\/a>. Und \u00fcber Reports erkennst du fr\u00fch, wo sich viel Resturlaub ansammelt.<\/p>\n Resturlaub muss kein Streitthema sein. Wer fr\u00fch plant, rechtzeitig informiert und Urlaubskonten transparent f\u00fchrt, sorgt daf\u00fcr, dass alle ihren Urlaub wirklich nehmen. Und genau daf\u00fcr ist er da: damit dein Team erholt ins neue Jahr startet.<\/p>\n Resturlaub musst du grunds\u00e4tzlich bis zum Jahresende nehmen. Wird er wegen dringender betrieblicher oder pers\u00f6nlicher Gr\u00fcnde \u00fcbertragen, hast du meist bis Ende M\u00e4rz des Folgejahres Zeit. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag k\u00f6nnen l\u00e4ngere Fristen f\u00fcr den Mehrurlaub vorsehen.<\/p><\/div><\/div><\/div> Nein, Resturlaub verf\u00e4llt in der Regel nicht, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig auf den offenen Urlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat. Der Urlaub wird dann ins n\u00e4chste Jahr \u00fcbertragen. Deshalb lohnt sich eine schriftliche Erinnerung im Herbst.<\/p><\/div><\/div><\/div> Der Arbeitgeber kann Besch\u00e4ftigte auffordern, ihren Resturlaub zu nehmen, und Urlaub in bestimmten F\u00e4llen auch festlegen, etwa bei Betriebsferien. Dabei muss er die Urlaubsw\u00fcnsche der Besch\u00e4ftigten ber\u00fccksichtigen. In der K\u00fcndigungsfrist kann er Urlaub h\u00e4ufig einseitig gew\u00e4hren.<\/p><\/div><\/div><\/div> Resturlaub wird bei K\u00fcndigung nur ausgezahlt, wenn er bis zum Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses nicht mehr genommen werden kann. Vorrang hat immer, den Urlaub in der K\u00fcndigungsfrist zu nehmen. Die Auszahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.<\/p><\/div><\/div><\/div> Ja, f\u00fcr Teilzeitkr\u00e4fte gelten bei Resturlaub dieselben Regeln zu \u00dcbertragung und Verfall. Ihr Urlaubsanspruch richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage pro Woche. Wie du das berechnest, liest du im Beitrag zur Berechnung von Urlaubstagen<\/a>.<\/p>\n <\/p><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"author":18,"featured_media":0,"parent":0,"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-35637","knowledgebase","type-knowledgebase","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"\nVerf\u00e4llt Resturlaub am Jahresende?<\/h2>\n
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Kann Resturlaub ins n\u00e4chste Jahr \u00fcbertragen werden?<\/h2>\n
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Welche Ausnahmen gibt es beim Verfall von Resturlaub?<\/h2>\n
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Was passiert mit Resturlaub bei Krankheit?<\/h2>\n
Was passiert mit Resturlaub bei K\u00fcndigung?<\/h2>\n
Beispiel: Resturlaub bei K\u00fcndigung berechnen<\/h3>\n
Kann man Resturlaub auszahlen lassen?<\/h2>\n
Was gilt f\u00fcr Resturlaub vor und nach der Elternzeit?<\/h2>\n
Wie gehst du in der Praxis mit Resturlaub um?<\/h2>\n
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So verwaltest du Resturlaub mit HoorayHR<\/h2>\n
Wie lange kann ich meinen Resturlaub nehmen?<\/h3>
Verf\u00e4llt Resturlaub, wenn der Arbeitgeber nicht informiert?<\/h3>
Kann der Arbeitgeber anordnen, dass ich Resturlaub nehme?<\/h3>
Wird Resturlaub bei K\u00fcndigung immer ausgezahlt?<\/h3>
Gilt die \u00dcbertragung auch f\u00fcr Teilzeitkr\u00e4fte?<\/h3>