Mindestlohn Reinigungskraft 2025: Was Du als HR wissen musst

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Der Mindestlohn ist ein zentrales Thema im HR-Alltag – besonders bei Beschäftigungsfeldern mit tariflicher oder gesetzlicher Untergrenze. Eine Berufsgruppe, die davon besonders betroffen ist, sind Reinigungskräfte in der Gebäudereinigung. Der Mindestlohn für Reinigungskräfte 2025 ist nicht nur eine politische Entscheidung, sondern hat unmittelbare Auswirkungen auf Deine Personalplanung, Budgetierung und HR-Strategie. In diesem Artikel erfährst Du, was sich 2025 für Branchenmindestlöhne ändert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie Du als HR-Abteilung vorbereitet bist.

Mindestlohn Reinigungskraft 2025 – Die aktuellen Zahlen

Die Reinigungsbranche unterliegt dem Tarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks. Dieser wird regelmäßig zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks ausgehandelt. Der Mindestlohn für Reinigungskräfte 2025 wurde ebenfalls tariflich festgelegt.

Geplante Anpassung 2025:

  • Innenreinigung (Lohngruppe 1): Erhöhung auf 13,50 Euro pro Stunde
  • Glas- und Sonderreinigung (Lohngruppe 6): Anstieg auf 17,00 Euro pro Stunde

Diese Löhne gelten deutschlandweit – also auch in den neuen Bundesländern – und sind für alle Arbeitgeber der Branche verbindlich.

Warum die Anpassung des Mindestlohns 2025 wichtig ist

Als HR-Verantwortliche*r musst Du nicht nur gesetzliche Vorgaben im Blick behalten, sondern auch die Auswirkungen auf Deine Personalstrategie:

  • Kalkulationssicherheit: Durch die frühzeitige Ankündigung kannst Du Deine Lohn- und Gehaltsstruktur besser planen.
  • Arbeitgeberattraktivität: Faire und transparente Vergütung ist ein klarer Wettbewerbsvorteil.
  • Vermeidung von Bußgeldern: Bei Missachtung der tariflichen Mindestlöhne drohen empfindliche Strafen und Reputationsverlust.

Auswirkungen auf die HR-Abteilung

Die Erhöhung des Mindestlohns für Reinigungskräfte 2025 hat weitreichende Konsequenzen für die Personalabteilungen – besonders in größeren Unternehmen mit eigenem Reinigungspersonal oder Outsourcing-Verträgen.

Typische HR-Herausforderungen:

  • Anpassung bestehender Verträge: Prüfe, ob Du Verträge mit Dienstleistern oder direkten Reinigungskräften rechtzeitig aktualisieren musst.
  • Budgetanpassung: Die höheren Lohnkosten müssen in den Personalhaushalt integriert werden.
  • Kommunikation: Mitarbeitende sollten transparent über die Änderungen informiert werden – besonders in Betrieben mit Betriebsrat.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Auch wenn Du Reinigungskräfte über externe Dienstleister beschäftigst, bist Du als Auftraggeber zur Sorgfalt verpflichtet. Bei Verstößen gegen den Mindestlohn für Reinigungskräfte 2025 durch Subunternehmer kann auch Dein Unternehmen haftbar gemacht werden (Stichwort: Generalunternehmerhaftung).

Wichtige rechtliche Grundlagen:

  • § 13 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
  • Tarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)

Vorteile einer vorausschauenden HR-Strategie

Die Lohnanpassung bietet Dir auch Chancen, Deine HR-Prozesse weiter zu professionalisieren. Eine proaktive Herangehensweise kann folgende Vorteile bringen:

  • Mitarbeiterbindung stärken
  • Klarheit in der Gehaltsstruktur schaffen
  • Compliance-Risiken minimieren
  • Zusätzliche Arbeitszeitmodelle etablieren

Bulletpoints: Was Du jetzt tun solltest

  • Prüfe alle bestehenden Arbeitsverträge mit Reinigungskräften.
  • Plane eine Budgetanpassung ab Januar 2025.
  • Stelle sicher, dass Dienstleister ebenfalls den neuen Mindestlohn zahlen.
  • Informiere betroffene Mitarbeitende rechtzeitig über die Änderungen.
  • Dokumentiere alle Maßnahmen sauber und revisionssicher.

Typische Einsatzbereiche von Reinigungskräften im Unternehmen

Auch wenn viele Unternehmen Reinigung auslagern, gibt es zahlreiche Einsatzbereiche, in denen eigene Reinigungskräfte beschäftigt sind – z. B.:

  • Bürogebäude
  • Lager- und Produktionshallen
  • Kantinen und Sanitärräume
  • Empfangsbereiche

Die Anpassung des Mindestlohns für Reinigungskräfte 2025 betrifft daher oft mehr Abteilungen als auf den ersten Blick ersichtlich.

Aufzählung im Fließtext: Weitere Aspekte, die Du beachten solltest

Neben der reinen Lohnhöhe gibt es weitere wichtige Faktoren, die im HR-Kontext relevant sind:

  1. Arbeitszeiterfassung: Sie ist Pflicht – auch bei Reinigungskräften mit flexiblen Einsätzen.
  2. Urlaubsanspruch: Reinigungskräfte haben denselben Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer.
  3. Sozialversicherung: Bei Teilzeitbeschäftigten oder Mini-Jobs ist die korrekte Abrechnung besonders wichtig.
  4. Sprache und Integration: Viele Reinigungskräfte sprechen Deutsch als Zweitsprache – hier kann HR aktiv unterstützen.
  5. Weiterbildung: Auch in der Reinigung gibt es Qualifizierungsangebote, etwa für Maschinenführung oder Hygienestandards.

Fazit: Mindestlohn Reinigungskraft 2025 – mehr als nur eine Zahl

Der Mindestlohn für Reinigungskräfte 2025 ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein HR-Thema mit strategischer Bedeutung. Du hast die Möglichkeit, Prozesse zu verbessern, Compliance zu sichern und Dein Unternehmen als fairen Arbeitgeber zu positionieren. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Auswirkungen ist daher essenziell – nicht nur für Dein Team, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit Deines Unternehmens.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Mindestlohn für Reinigungskräfte 2025

1. Für wen gilt der Mindestlohn Reinigungskraft 2025 konkret?

Der Mindestlohn für Reinigungskräfte 2025 gilt für alle Beschäftigten, die unter den Rahmentarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks fallen – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber angestellt sind. Auch externe Dienstleister müssen diesen Mindestlohn einhalten, sofern sie in Deutschland tätig sind.

2. Was passiert, wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird?

Wird der gesetzlich oder tariflich vorgeschriebene Mindestlohn nicht gezahlt, drohen dem Arbeitgeber empfindliche Strafen. Neben Bußgeldern kann auch die sogenannte Generalunternehmerhaftung greifen – das bedeutet, dass Du als Auftraggeber für Verstöße Deines Dienstleisters haftbar gemacht werden kannst.

3. Muss ich als HR auch Verträge mit externen Reinigungsfirmen prüfen?

Ja, unbedingt. Auch wenn Reinigungskräfte nicht direkt bei Dir angestellt sind, solltest Du sicherstellen, dass Dienstleister den Mindestlohn Reinigungskraft 2025 einhalten. Lass Dir am besten eine schriftliche Bestätigung oder entsprechende Lohnabrechnungen vorlegen, um Deine Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

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